Munz Martina · Nationalrat · 2015-09-14
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
"Gewinn privat, Verlust dem Staat" - genau dieser Wind weht bei dieser Initiative. Das passt aber irgendwie so gar nicht zum Geist der Initiantinnen und Initianten. Sie kommen aus Konsumentenschutzkreisen, und trotzdem wird ihre Initiative von den Organisationen der Konsumenten und Konsumentinnen nicht unterstützt. Der Titel tönt verheissungsvoll. Wer möchte nicht den Service public stärken? Tatsächlich aber schadet die Initiative dem Service public; fallen wir also nicht auf diesen verführerischen Titel herein.
Gemäss dem Motto "Gewinn privat" wird dem Service public verboten, Gewinne zu machen. Das ist vielleicht gut gemeint, doch wie soll ein Unternehmen ohne Gewinn erfolgreich wirtschaften können? Gewinn ist matchentscheidend. Wie sonst sollen Ertragseinbrüche verkraftet, Risiken gedeckt und die dringenden Investitionen in neue Entwicklungen und Technologien finanziert werden? Unser Service public wurde aufwendig reformiert. Träge Staatsbetriebe haben sich zu modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Sie sind gut aufgestellt und dürfen mit dieser Initiative nicht wieder in ihr altes Korsett geschnürt werden.
Schräg ist auch die Idee, keine Quersubventionierungen zuzulassen. Wie soll denn das funktionieren? Dieser Ausgleich ist doch das Kernstück jeder Grundversorgung oder generell des Service public. Die Grundversorgungskosten sind nun einmal nicht überall gleich hoch. Ohne diesen Ausgleich gäbe es bald eine Fünfliber-Marke für die A-Post - aber nur für die teure Zustellung im Berggebiet. Die SBB wiederum würden zu einer höchst kuriosen Preisgestaltung gezwungen. Sie müssten die attraktivsten Verbindungen, also die Tickets für die überfüllten Züge zwischen Bern und Zürich, spottbillig anbieten. Gleichzeitig müssten Personen, die in einem halbleeren Zug reisen, tief in die Tasche greifen.
Bei der Formulierung der Initiative wurde wohl kaum an eine solch pingelige Auslegung des Textes gedacht. Aber wie sollte das Verbot der Quersubventionierung sonst ausgelegt werden? Die SRG generiert 70 Prozent aller Einnahmen in der Deutschschweiz, eingesetzt werden sie da aber nicht einmal zur Hälfte. Mit einem Fünftel respektive einem Drittel der Gelder werden das Tessiner und das Westschweizer Radio und Fernsehen finanziert, die ohne diese Quersubventionierung gar nicht überleben könnten.
Möglicherweise wurde bei dieser Initiative an den Personenverkehr gedacht, der den Güterverkehr nicht quersubventionieren sollte. Allerdings sind gemäss der heute geltenden Gesetzgebung Quersubventionierungen verboten, wenn dabei durch einen monopolistischen Grundversorger ein Eingriff in den Wettbewerb erfolgt.
Fazit: Verfassung und Gesetzgebung regeln den Service public ausreichend. Der Schweizer Service public ist bezüglich Qualität, Zuverlässigkeit, Erschliessung der Randregionen und Pünktlichkeit weitgehend tadellos und sehr kundenfreundlich.
Die Volksinitiative "pro Service public" ist ein Wolf im Schafspelz. Sie schwächt den Service public, statt ihn zu stärken. Empfehlen Sie sie zur Ablehnung - für einen starken Service public.