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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-09-14

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-09-14

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "pro Service public" verlangt, dass bundesnahe Unternehmen wie die Post, die Swisscom und die SBB nicht nach möglichst hohen Gewinnen streben, sondern der Bevölkerung in erster Linie einen guten und bezahlbaren Service bieten. Mit der Initiative wird jedoch die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der bundesnahen Unternehmen geschwächt, weshalb - ich nehme das hier vorweg - die BDP-Fraktion diese Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Dass im Ständerat nicht einmal über diese Initiative abgestimmt werden musste, weil sich kein Ratsmitglied für die Initiative aussprach, spricht schon für sich. Diese ablehnende Haltung wird von der Kommission untermauert, welche die Initiative ebenfalls einstimmig zur Ablehnung empfiehlt.

Der BDP ist eine gute Grundversorgung ebenfalls sehr wichtig. Unsere Alpentäler müssen gut erschlossen sein und dürfen nicht vernachlässigt werden. Wir brauchen eine gute Versorgung mit der Post und mit guten Kommunikationsnetzen. Auch der öffentliche Verkehr muss gut ausgebaut sein. Aber seien wir mal ehrlich: Braucht es diese Initiative überhaupt? Haben wir nicht heute schon eine sehr gute Versorgung auch ohne diesen Verfassungsartikel?

Um mich zu informieren, konsultierte ich die Homepage der Initianten. Da kam ich schon beim ersten Blick ins Staunen: Die Initianten behaupten, sie hätten 125 000 Unterschriften eingereicht. Weiter unten im Lauftext sind es noch 120 000. Die Bundeskanzlei bestätigt lediglich 104 197 Unterschriften. Weiter schreiben die Initianten auf der Homepage despektierlich von "Ständeherren" statt Ständeräten. Das alles spricht nicht gerade für die Initianten. Weiter führen die Initianten an, dass eine Umfrage zeige, dass es bei den Kunden eine erhebliche Unzufriedenheit über verschmutzte Züge, zu hohe Preise für Tickets, Pakete und Briefe gebe. Viele Konsumenten seien mit der Post und mit den SBB unzufrieden. Ich frage mich: Ist denn eine Volksinitiative die richtige Antwort auf diese Unzufriedenheit? Die BDP ist klar der Meinung: Nein. Die Unzufriedenheit, wenn sie heute noch bestehen würde, sollte mit anderen Mitteln bekämpft werden. Die Bundesverfassung ist definitiv nicht der Beschwerdeschalter für verschmutzte Bahntoiletten.

Der Initiativtext ist insgesamt recht uneindeutig formuliert und lässt viel Interpretationsspielraum offen. Es ist nicht absehbar, welche Bereiche noch in die Grundversorgung gehören sollen. Die Verfassungsbestimmung bietet Hand für weitere Begehrlichkeiten. Auch aus diesem Grund sagt die BDP Nein zu dieser Initiative. Offenbar soll mit dem Initiativtext auch auf die Löhne der Konzernleiter von SBB, Post und Swisscom Einfluss genommen werden. Aber die Bundesverfassung ist unserer Meinung nach nicht die Stufe, auf welcher ein solches Detail geregelt werden sollte. Die Initiative ist also auch nicht stufengerecht.

Zusammengefasst: Die Schweiz verfügt nach Auffassung der BDP bereits heute über einen sehr guten Service public. Wenn jemand sagt, die Versorgung sei nicht ausreichend, dann ist das ein Klagen auf sehr hohem Niveau. Es gibt also keinen Handlungsbedarf. Zudem führen auch die vielen interpretationsbedürftigen Punkte zu einer klaren Ablehnung der Initiative durch die BDP.