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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-14

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "pro Service public" will mit Artikel 43b Absatz 1 bewirken, dass der Bund im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf Quersubventionierungen anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Die Grundsätze dieses Absatzes sollen sinngemäss auch für Unternehmungen gelten, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund hat dafür zu sorgen, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen. Das Gesetz soll dann die Einzelheiten regeln, insbesondere hat es die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen abzugrenzen und sicherzustellen, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und über die Verwendung der entsprechenden Einnahmen besteht.

Am 20. Juni 2013 ist durch die Bundeskanzlei festgestellt worden, dass diese Initiative mit 104 197 gültigen Unterschriften versehen ist. Der Bundesrat will sie zur Ablehnung empfehlen, und zwar weder mit einem direkten noch mit einem indirekten Gegenvorschlag. Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat in einer ersten Debatte mit 16 zu 9 Stimmen entschieden, dass auch sie keinen Gegenvorschlag formulieren will, und hat anschliessend die Initiative als solche einstimmig abgelehnt. Bei der Debatte um den Gegenvorschlag ist auf die Vorlage 13.036, "Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung", Bezug genommen worden, welche wir ja bekanntlich am letzten Montag zum zweiten Mal durch Nichteintreten abgelehnt und somit von der Geschäftsliste gestrichen haben.

Wir waren uns in der Kommission mehrheitlich aber auch einig, dass die dort formulierte Bestimmung als Gegenvorschlag zu dieser Initiative nicht tauglich gewesen wäre, denn die Initiative hat andere Ziele als die allgemeine Verfassungsnorm zur Grundversorgung. Aber die Mehrheit hat, wie gesagt, darauf verzichtet, überhaupt einen Gegenvorschlag zu formulieren.

Die Motive der Initiantinnen und Initianten lassen sich auf ihrer Homepage nachlesen; in der bundesrätlichen Botschaft sind sie auf Seite 3809 zusammengefasst. Diese Motive stehen mit angeblicher Unzufriedenheit mit der Post, den SBB und der Swisscom in Zusammenhang. Es gehe um die Sauberkeit der Toiletten in den Zügen, um die SBB-Preise, um die Brief- und Paketpreise, um die angeblich höheren Gewinne auf Kosten der Bevölkerung, um den angeblichen Abbau des Service public, um die überfüllten, schmutzigen Züge, um ein verwirrendes Tarifsystem, um Bussen statt Beratung, um lange Wartezeiten an den Schaltern, um den Abbau von Briefkästen und Poststellen - das sind die Motive, die zu dieser Initiative geführt hätten.

Die Formulierung der Grundversorgung hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 23. Juni 2004 vorgenommen. Er hat dort ausgeführt, dass der Service public die politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen sei, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen. Eine weitere Verfassungsbestimmung ist - wie gesagt - von uns am letzten Montag mit der Vorlage 13.036 abgelehnt worden.

Aufgrund der Dokumentation auf der Homepage der Initiative und aufgrund der Äusserungen der Initiantinnen und Initianten muss angenommen werden, dass sich die Initiative vor allem auf die Tätigkeitsfelder der drei bundesnahen Unternehmen SBB, Post und Swisscom bezieht. In diesen drei betroffenen Sektoren verfolgt der Bund das Ziel einer hochwertigen Grundversorgung, die effizient erbracht werden soll. Gleichzeitig wird den betroffenen Unternehmen bekanntlich seit einiger Zeit, soweit möglich, unternehmerische Freiheit gewährt. SBB, Post und Swisscom sind in der Rechtsform der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft ausgestaltet, bei einer gesetzlich vorgesehenen Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Bei den SBB und bei der Post sind es gegenwärtig 100 Prozent, bei der Swisscom 50,6 Prozent, wie wir von Bundesrätin Leuthard heute in der Fragestunde vernommen haben.

Alle drei Unternehmen bewegen sich mehr oder weniger stark im Wettbewerb. Die Post hat bekanntlich noch ein [PAGE 1515] gesetzliches Monopol für Briefe bis 50 Gramm. Die SBB haben, gestützt auf eine Konzession, welche noch bis 2017 gilt, das exklusive Recht, Personenfernverkehr auf dem Schweizer Schienennetz anzubieten. Der Inhalt der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs wird im Postgesetz aus dem Jahr 2010 festgelegt. Im Bereich der Fernmeldedienste ist die Fernmeldedienstverordnung aus dem Jahr 2007 gültig. Der regionale Personenverkehr wird so definiert, dass er die Mindestnachfrage als Umfang der Grundversorgung zu gewährleisten hat, gemäss der entsprechenden Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs.

Es ist festzustellen, dass die Post aufgrund der deutlichen Mengenabnahmen in den Poststellen gezwungen war, ihre Versorgungseinheiten insofern zu straffen, als eben Poststellen in Agenturen umgewandelt worden sind oder der Hausservice eingeführt worden ist. Dennoch verfügt unser Land nach wie vor über eines der weltweit dichtesten Postnetze.

Beim öffentlichen Verkehr ist es so, dass wir in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme des Angebotes miterlebt haben. Zwischen 2000 und 2013 haben die SBB ihr Angebot an Zugkilometern um etwa 50 Prozent erhöht. Sie kennen die Stichworte: die Eröffnung der Neubaustrecke zwischen Olten und Bern Ende 2004, die Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels 2007, die Neat-Eröffnung im Juni des nächsten Jahres usw.

Der Telekom-Bereich ist im Jahre 1998 aufgrund der erwarteten schnellen technologischen Entwicklungen für den Wettbewerb geöffnet worden, und im Jahr 2007 ist das Monopol auf der letzten Meile aufgehoben worden. Die erwähnten Unternehmen unterliegen im Übrigen den Wettbewerbsbehörden, namentlich dem Preisüberwacher und der Wettbewerbskommission, die eingreifen können, wenn die Grundregeln des Kartellgesetzes oder des Preisüberwachungsgesetzes nicht eingehalten würden.

Die Initiative selbst ist recht unscharf gehalten. Wir haben zwar zwischenzeitlich das Schreiben eines Vertreters des Initiativkomitees erhalten, nämlich am 11. August 2014. Das ist aber bloss eine Erläuterung des Initiativtextes, die Initiative selbst ist recht unklar gehalten. "Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche" ist unklar, und auch die Formulierung "Im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn" ist unklar. Explizit zu erwähnen wäre noch, dass das Begehren, dass die Löhne der Mitarbeitenden der öffentlichen Unternehmen nicht höher sein dürfen als die Löhne in der Bundesverwaltung, für diese Funktionen jeglichen arbeitsmarktlichen Wettbewerb ausschliessen würde. Das lehnt die Kommission ab.

Wir sind einstimmig der Auffassung, dass diese Initiative einen Rückschritt bedeuten würde, einen Schritt weg vom Markt, und dass die Konsequenz dieser Initiative per saldo die Verschlechterung des Service public wäre, mit anderen Worten das Gegenteil dessen, was im Titel der Initiative steht. Deswegen sind wir einstimmig der Auffassung, dass wir diese Initiative zur Ablehnung empfehlen möchten. Wir haben, wie erwähnt, mit 16 zu 9 Stimmen auch darauf verzichtet, einen Gegenvorschlag zu erarbeiten.

Wir bitten Sie, sich Ihrer Kommission anzuschliessen.

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