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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Es wird Sie nicht erstaunen, dass ich trotzdem auf die Verfassung zu sprechen komme. Der Bund hat seit dem 1. Januar 2012 Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen geschaffen; Erleichterungen, die mit Sicherheit von Nutzen sind. Aber was das Bereitstellen von öffentlichen Parkplätzen betrifft, das Feststellen der Gebührenhöhe und der allfälligen Befreiungen davon, das ist kantonale Hoheit und in gewissen Kantonen sogar an die Gemeinden und die Städte delegiert. Der Bund hat per Verfassung kein Recht, in diese Kompetenzordnung für das Gebührenwesen einzugreifen. Daran muss sich der Bund halten. Sie müssten diese Hoheit per Verfassungsänderung auf den Bund zurückschreiben, sonst bleibt es Sache der Städte, der Gemeinden und der Kantone, im Gebührenwesen tätig zu sein.