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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medienmärkte erfordert von den Akteuren neues Erfahrungswissen und spezifische Fähigkeiten. Dies führt im In- und Ausland zur Bildung neuer Koalitionen zwischen Akteuren aus früher getrennten Sparten. Vor diesem Hintergrund ist es für den Bundesrat nachvollziehbar, dass die drei erwähnten Unternehmen diese Kooperation eingegangen sind. Das geltende Recht sieht nicht vor, dass der Bundesrat zur vorliegenden Kooperation eine Empfehlung abgibt.

Demgegenüber prüft das Bakom gegenwärtig im Rahmen des Verfahrens gemäss Artikel 29 des Radio- und Fernsehgesetzes, ob die Beteiligung der SRG den Entfaltungsspielraum privater Verlagshäuser und Medienanbieter erheblich beschränkt, wie es im Gesetz heisst. Bei Bedarf kann das UVEK der SRG Auflagen machen, falls die Kooperation die Erfüllung des Programmauftrages beeinträchtigen oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränken sollte. Überdies unterliegt die Kooperation der kartellrechtlichen Meldepflicht. Die Wettbewerbskommission hat entschieden, eine vertiefte Prüfung des Dossiers durchzuführen.

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Schweizer Medien innovative Modelle entwickeln, damit ihre Finanzierung mittel- bis langfristig gesichert bleibt. Er sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Werbeallianz die Unabhängigkeit der Medien vom Staat gefährden könnte: Bei der vorliegenden Kooperation geht es um die gemeinsame Vermarktung von Medienangeboten und Werbeplattformen der gleichberechtigt beteiligten Unternehmen SRG, Swisscom und Ringier. Es ist hingegen keine Zusammenarbeit im redaktionellen Bereich vorgesehen.