Escher Rolf · Ständerat · 2001-12-13
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich spreche als Kommissionsmitglied, und zwar als Angehöriger jener Minderheit, die am Schluss die Vorlage abgelehnt hat. Ich lege Ihnen meine Interessenbindungen offen: Ich bin Verwaltungsrat in vier Wasserkraft-Produktionsgesellschaften im Wallis, bei zweien davon bin ich Präsident. Ich bin ein "Wasserkraftmensch" und damit kein "Atomfritz". (Heiterkeit) Wir brauchen die Atomenergie noch auf längere Zeit hinaus, brauchen also die Produktion von Atomstrom. Diese Produktion und alles, was damit zusammenhängt, also auch die Entsorgung, muss anständig geregelt werden.
Meine Schlussfolgerungen zum Voraus: Ich werde auf die Vorlage eintreten, aber ich werde das Kernenergiegesetz in der Fassung der Kommission ablehnen. Wenn ich auch kein "Atomfritz" bin, bin ich dennoch kein fundamentaler Atomgegner. Ich bin in der Kommission beispielsweise dafür eingestanden, dass keine fixe Laufzeit für Kernkraftwerke festgelegt wird oder dass die Kantone kein Vetorecht besitzen sollen, weder ein rechtliches noch ein faktisches.
Der Bundesrat hat das Kernenergiegesetz als indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen konzipiert. Folgerichtig hat damit der Bundesrat Elemente in das Kernenergiegesetz aufgenommen, die den Initianten entgegenkommen, so beispielsweise das fakultative Referendum oder das Verbot der Wiederaufbereitung. Nun will die Mehrheit der Kommission dieses Verbot der Wiederaufbereitung aus der Vorlage kippen. Ich kann diesen Beschluss nicht mittragen, ich kann ihn nicht einmal nachvollziehen.
1. Die Wiederaufbereitung ist sachlich für den Weiterbetrieb der schweizerischen Kernkraftwerke nicht notwendig.
2. Die Wiederaufbereitung macht auch wirtschaftlich keinen Sinn. Sie ist zu teuer. Das mag sich allerdings noch ändern.
3. Die Umweltverschmutzung durch Wiederaufbereitungsanlagen ist schwerwiegend.
4. Wiederaufbereitungsanlagen sind äusserst verletzlich - z. B. im Falle eines Flugzeugabsturzes und noch viel mehr im Falle eines Terroranschlags -, um ein Mehrfaches verletzlicher als Kernkraftwerke. In der Anhörung der Kommission wurde auch unbestritten dargelegt, dass das entsprechende Gefahrenpotenzial verheerend ist.
Ich werde ein Kernenergiegesetz ohne Wiederaufbereitungsverbot nicht mittragen.
Ein Letztes zur "Gegenvorschlagstauglichkeit" des Kernenergiegesetzes: Wie gesagt wollte der Bundesrat das Kernenergiegesetz als indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen konzipieren. In Bezug auf die Frage, ob die Kommissionsfassung diesem politischen Erfordernis entspricht, ist für mich die Antwort ein klares Nein. Die Kommissionsmehrheit ist weitgehend den Vorstellungen der Kernkraftwerkbetreiber gefolgt; mit der Streichung des Wiederaufbereitungsverbotes hat sie in meinen Augen den Bogen nicht nur überspannt, sie hat ihn zerbrochen. Die Vorlage ist [PAGE 1004] nach meiner festen Überzeugung nicht mehr "gegenvorschlagstauglich"; sie ist kein Gegenvorschlag mehr. Sie als indirekten Gegenvorschlag bezeichnen zu wollen und damit die Frist für die Volksabstimmung über die beiden Initiativen zu verlängern, ist nicht zulässig, ist nicht einmal redlich.
Ich werde auf die Vorlage eintreten, werde aber das Kernenergiegesetz in der Kommissionsfassung in der Gesamtabstimmung ablehnen. Wenn ich es aber ablehnen muss, werde ich der "Moratorium plus"-Initiative zustimmen.