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Casanova Corina · 2015-09-21

Casanova Corina · Graubünden · 2015-09-21

Wortprotokoll

Von den rund 750 000 Auslandschweizerinnen und -schweizern haben sich rund 145 000 in ein Stimmregister eintragen lassen und können folglich die politischen Rechte ausüben. Das Stimmmaterial wird diesen Stimmberechtigten vor dem ordentlichen Versand in der Schweiz vorab zugestellt; dies gemäss Artikel 2b der Verordnung über die politischen Rechte. Nach geltendem Recht haben die Stimmberechtigten die amtlichen Stimm- und Wahlzettel zu verwenden; dies sieht Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor. Sie sind ausgefüllt an die Stimmgemeinde zu retournieren und können nicht bei einer Vertretung im Ausland [PAGE 1678] abgegeben werden. Diese Abläufe wurden mit dem Erlass des Bundesgesetzes vom 26. September 2014 über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland jüngst bestätigt. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten sind eine priorisierte Zielgruppe bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe.

Bundesrat und Parlament haben die Strategie im Bereich der Digitalisierung der politischen Rechte festgelegt: Oberste Priorität hat die flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandschweizer und Inlandschweizer Stimmberechtigte. Mit der elektronischen Stimmabgabe wird ein Teil des Wahl- und Abstimmungsprozesses, die Abgabe der Stimme, digitalisiert. Bei der Digitalisierung der politischen Rechte könnte ein vollständig papierloser Wahl- und Abstimmungsprozess angestrebt werden, bei welchem auch die physische Zustellung des Stimmmaterials entfallen würde. Dabei stellen sich jedoch noch zahlreiche rechtliche, politische und auch technische Fragen. Zum heutigen Zeitpunkt sollen die Kräfte für die Etablierung der elektronischen Stimmabgabe als dritter, komplementärer Stimmkanal eingesetzt werden.