Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21
Wortprotokoll
Die Motion Geissbühler will mit einem neuen zentralen Register für erhöhte Sicherheit sorgen. Sie will, dass Informationen über Sexual- und Gewaltstraftäter, die zuständigen Richter und Gutachter sowie die angeordneten Massnahmen und Entlassungstermine von diesem Register erfasst werden. Insbesondere für die Einschätzung des Rückfallrisikos von gefährlichen Straftätern sind Informationen über diese Personen natürlich sehr [PAGE 1708] wichtig. Der Bundesrat hat deshalb in seinem Bericht vom 18. März 2014 zum Postulat Amherd bereits aufgezeigt, wo diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial besteht: Es müssen geeignete Instrumente zur Beurteilung des Rückfallrisikos angewendet werden; zudem lassen sich die aktuellen Herausforderungen im Straf- und Massnahmenvollzug nur interdisziplinär und nur überkantonal lösen.
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat die Analyse aufgenommen und plant jetzt ein nationales Kompetenzzentrum für den Justizvollzug. Der Bund unterstützt dieses Vorhaben. Zudem sind zumindest die beiden Deutschschweizer Strafvollzugskonkordate daran, das System "Risikoorientierter Sanktionenvollzug" flächendeckend einzuführen. Damit wird das Rückfallrisiko ins Zentrum des Strafvollzugs gestellt.
Ich möchte aber betonen, dass es bereits heute so ist, dass die zuständigen Vollzugsbehörden und Personen Zugriff auf alle relevanten Informationen haben. Die Vollzugsbehörden führen kantonale Register zur Kontrolle der Strafen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe verfügen diese Behörden über alle erforderlichen Unterlagen wie z. B. Gerichtsurteile und psychiatrische Gutachten. Informationen über hängige Verfahren gegen den Täter oder weitere Urteile liefert das schweizerische Strafregister. Auf diesem Weg können sich die Behörden ebenfalls über ausserkantonal ausgesprochene Vorstrafen und Entlassungstermine kundig machen.
Aufgrund dieser Informationen kann die Vollzugsbehörde wiederum Akten früherer Urteile oder Gutachten einfordern. Mit dem Vollzugsauftrag an die vollziehenden Einrichtungen stellt die Vollzugsbehörde zudem sicher, dass auch diejenigen Personen, welche in direktem Kontakt mit dem Täter stehen, über alle notwendigen Informationen verfügen. Sie müssen - wie gesagt - nur die entsprechenden professionellen Schlüsse in Bezug auf das Rückfallrisiko daraus ziehen. Fatal ist aber - fatal! -, wenn das nicht geschieht. Die Schaffung eines neuen nationalen Registers wird jedoch diese Lücke nicht schliessen können. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass die zurzeit in Ihrem Rat hängige Revision des Strafregisterrechts eine Verlängerung der Entfernungsfristen vorsieht - dies über Vostra -; damit soll die Nachverfolgung von zurückliegenden Urteilen optimiert werden.
Ein neues Register liefert weder den Vollzugsbehörden noch den vollziehenden Einrichtungen zusätzliche Informationen im Vergleich zum heutigen Stand. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass ein solches Register dann einfach ein erhöhtes Mass an Sicherheit generieren würde. Zudem würde die Erstellung dieses Registers erhebliche Kosten von mehreren Millionen Franken nach sich ziehen.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Sie bittet, diese Motion abzulehnen.