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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21

Wortprotokoll

Für die Schweiz würde die angesprochene Einführung einer EU-Quote für die Verteilung von Flüchtlingen nur dann verbindlich, wenn sie mit einer Änderung oder Ergänzung der Dublin-III-Verordnung einherginge. Die Einführung einer EU-Quote bedeutet, dass in Krisensituationen ein permanent angewandter Umverteilungsmechanismus eingeführt wird. Sollte die Einführung einer solchen Regelung effektiv beschlossen werden, so würde die Schweiz von der EU zur Übernahme dieser Änderung der Dublin-III-Verordnung aufgefordert. Der diesbezügliche Notenaustausch müsste in der Schweiz vom Parlament, von Ihnen, genehmigt werden. Der entsprechende Bundesbeschluss würde dann auch dem fakultativen Referendum unterstehen. Die Teilnahme der Schweiz würde kein Verhandlungsmandat benötigen, weil hier ein spezifischer Mechanismus vorgesehen ist. Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone können im Rahmen des Gemischten Ausschusses Dublin ihren Standpunkt zu Weiterentwicklungen des Dublin-Besitzstandes einbringen. Der Bundesrat würde aber die Kommissionen, wie in Artikel 152 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vorgesehen, über die wesentlichen Entwicklungen informieren.