Borer Roland F. · Nationalrat · 2015-09-22
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-22
Wortprotokoll
Es geht um die zwei letzten Differenzen bei Artikel 36 des Nachrichtendienstgesetzes. In diesem Artikel wird das Eindringen in Computernetze im Ausland geregelt.
Bei Absatz 1 schliesst sich die nationalrätliche Kommission dem Ständerat an und verzichtet auf eine mögliche Delegation der Kompetenzen und überlässt die Entscheide abschliessend dem Bundesrat.
Auch bei Absatz 2 schliesst sich die Kommission dem Ständerat an. Die letzte Variante des Ständerates, wie sie uns nun vorliegt, ist ein Kompromiss, der der ursprünglichen Variante des Bundesrates sehr nahe kommt. Zuhanden der Materialien möchte ich im Namen der Kommission hier festhalten, dass es sich bei den Bewilligungen gemäss Absatz 2, die wir hier definieren, um generelle fallbezogene Grundsatzbewilligungen handelt. Es muss also nicht für jede einzelne Aktion innerhalb einer Gesamtoperation, die der Nachrichtendienst plant und durchführt, jeweils eine Bewilligung eingeholt werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.