Matter Thomas · Nationalrat · 2015-09-22
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-22
Wortprotokoll
Die Tinte der vorletzten Änderung des Geldwäschereigesetzes war noch nicht trocken, als schon die nächste Revision kam. Es kommt jetzt eine neue Ergänzung des Geldwäschereigesetzes, bevor die letzte Änderung überhaupt in Kraft getreten ist. Diese Ergänzung soll die Finanzinstitute dazu verpflichten, die Steuerkonformität bei sämtlichen bestehenden und neuen ausländischen Kunden aus Ländern zu prüfen, mit denen es kein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch gibt.
Es gibt meines Wissens kein Land auf der Welt, das seinen Finanzinstituten solche erweiterte Sorgfaltspflichten auferlegt. Der Schweizer Finanzplatz würde dadurch erheblich geschwächt. Die Schweiz würde mit dieser überrissenen Regelung einen Sonderweg einschlagen und sich unnötigerweise einen Wettbewerbs- und Standortnachteil einhandeln. Selbst die Botschaft des Bundesrates hält klar fest, dass die europäischen Staaten sowie andere wichtige Finanzplätze keine solchen Sorgfaltspflichten kennen. Unseres Erachtens ist es zudem politisch sehr fragwürdig und bedenklich, eine Bestimmung, die in der Vernehmlassung zum Finanzinstitutsgesetz auf massive Ablehnung gestossen ist, einfach ins Geldwäschereigesetz zu verschieben.
Wir sind der Ansicht, dass eine Prüfung der Steuerkonformität nicht praktikabel ist. Die Banken können und sollen nicht als Steuerpolizisten ihre Kunden überwachen. Der Aufwand für die Finanzinstitute, die vorgeschlagenen Bestimmungen umzusetzen, wäre immens und nicht abschätzbar. Es wären Kenntnisse im Steuerrecht aller Staaten notwendig, die den automatischen Informationsaustausch noch nicht eingeführt haben. Das Resultat in der Praxis wäre, dass die Finanzinstitute ihr grenzüberschreitendes Angebot massiv einschränken müssten, um die Risiken und den Aufwand zu reduzieren. Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Finanzinstitute gegenüber den ausländischen Mitbewerbern erheblich beeinträchtigt.
Zum Schluss möchte ich anmerken, dass wir im Amtshilfebereich wie auch im Geldwäschereigesetz fast schon auf monatlicher Basis Änderungen vorschlagen und/oder Änderungen vollziehen. Daher ist die Rechtssicherheit in der Schweiz langsam, aber sicher angeschlagen. Die Rechtssicherheit ist eine wichtige Grundsäule in Bezug auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit und das internationale Vertrauen in unsere Wirtschaft, speziell in den schweizerischen Finanzplatz. Zu diesem Grundpfeiler müssen wir unbedingt wieder Sorge tragen.
Deshalb bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.