Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-09-22
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-09-22
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen tritt auf die Vorlage zur Änderung des Geldwäschereigesetzes ein. Dabei geht es um Folgendes: Da die Schweiz nicht mit allen Ländern über eine Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch verfügen wird, soll eine neue Bestimmung im Geldwäschereigesetz diese Lücke im Sinne der Weissgeldstrategie schliessen. Das würde heissen, dass in der Schweiz nicht mehr mit unversteuerten Geldern gearbeitet werden darf. Für Finanzintermediäre würden risikobasierte Sorgfaltspflichten eingeführt. So könnte die Steuerkonformität von im Ausland ansässigen Kunden auch in jenen Fällen gewährleistet werden, in denen zwischen der Schweiz und dem anderen Land keine Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch besteht. Die Strategie zur Gewährleistung der Steuerkonformität ausländischer Kundinnen und Kunden, wie sie mit dem automatischen Informationsaustausch angestrebt wird, würde damit sinnvoll ergänzt und vervollständigt. Das entspricht der Haltung von uns Grünen.
Im Kern geht es um die Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Sie wurde in den letzten Jahren arg ramponiert. [PAGE 1714] Mit der neuen Bestimmung könnte das vom Bundesrat und von der Branche wiederholt formulierte Ziel eines sauberen Finanzplatzes näher rücken. Die Frage ist: Wie ernst ist es der Branche und dem Parlament mit diesen Bekenntnissen? Im Grundsatz werden sie der Form halber begrüsst, in der konkreten Ausgestaltung dagegen abgelehnt. Der Grossteil der Branche war früher dafür, hat sich nun aber in der Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungs- und zum Finanzinstitutsgesetz mit Händen und Füssen gegen die Einführung ähnlicher Bestimmungen gewehrt. Wir Grünen halten das für riskant: Wie sonst kann sichergestellt werden, dass keine unversteuerten Gelder angenommen werden? Oder soll das gar nicht gewährleistet werden?
In meinem Votum zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs habe ich im Namen der Grünen gesagt, die Schweiz führe jene Neuerungen nicht aus freien Stücken ein, das werde sich beim Traktandum Geldwäschereigesetz, dem jetzigen Traktandum, bestätigen. Es werde im Wesentlichen dem Druck des Auslands nachgegeben. Das hat sich in den Kommissionsberatungen beim vorliegenden Geschäft zu hundert Prozent bestätigt. Wird international Druck auf die Schweiz gemacht, wird die Schweiz tätig, doch wenn, wie hier, kein solcher Druck besteht, stellen sich die Parteien, die jetzt Anträge auf Nichteintreten stellen, auf die Seite jener, die das alte Geschäftsmodell nicht aufgeben wollen. "Ich nicht, er auch", lautet dann das Argument. Insofern ist die Weissgeldstrategie ein Lippenbekenntnis: Es ist davon auszugehen, dass weiterhin unversteuerte Gelder angenommen werden und dass weiterhin mit ihnen gearbeitet wird.
Eine andere Haltung zeigt dagegen der Bundesrat, der dem Parlament ja das vorliegende Geschäft unterbreitet. Die Haltung der Kommissionsmehrheit torpediert die Weissgeldstrategie ausserhalb der OECD. Das ist nicht nur aus Gründen der Gleichbehandlung der Länder fragwürdig, sondern auch in Bezug auf die Kundinnen und Kunden. Mit dem Nichteintreten werden zwei Kategorien von Bankkunden geschaffen. Wer aus einem Land kommt, mit dem ein automatischer Informationsaustausch vereinbart ist, wird geprüft, die anderen müssen nicht geprüft werden. Auch aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung der Kundschaft müsste das Parlament auf die Vorlage eintreten. Wir sind nicht Propheten, aber es würde uns Grüne nicht erstaunen, wenn auch diese Position schon bald international geächtet würde. Auf jeden Fall ist sie mit erheblichen Reputationsrisiken behaftet.
Wir beantragen, auf die Vorlage einzutreten.