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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-12-13

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Da Herr Büttiker einer unaufschiebbaren Verpflichtung nachkommen musste, hat er mich gebeten, in seinem Namen den Antrag der Minderheit zu vertreten. Es geht zwischen Minderheit und Mehrheit ja lediglich darum, ob der Bundesrat die Frist festlegen soll, bis zu welcher der Nachweis für die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle bei den bestehenden Kernkraftwerken zu erbringen sei, oder ob diese Frist ins Gesetz geschrieben werden soll.

Die Minderheit möchte Ihnen beliebt machen, diese Kompetenz beim Bundesrat zu belassen und diese Frist nicht in das Gesetz zu schreiben. Der Hauptgrund dafür ist, dass es sich bei dieser Frist um eine reine Ordnungsfrist handelt. Das heisst, wenn diese Frist nicht eingehalten wird, gibt es keine Sanktionen. Unabhängig davon, welche Frist auch immer wir hier ins Gesetz schreiben, gibt es keine Sanktionen, wenn die Betreiber nicht in der Lage sein sollten, innerhalb dieser Frist den erforderlichen Nachweis zu erbringen.

Nun kann man sich fragen: Welches Signal vermitteln wir gegen aussen, wenn wir der Mehrheit zustimmen? Die Mehrheit argumentiert wahrscheinlich, wir vermittelten damit das Signal, dass wir wollen, dass etwas passiert. Die Minderheit ist der Ansicht, dass man damit eben auch ein Signal vermittelt: Wenn schon eine Frist im Gesetz steht, so soll bei Nichteinhaltung dieser Frist etwas passieren, nämlich allenfalls die Stilllegung oder der Entzug der Konzession für die bestehenden Werke. Damit könnte doch der Eindruck erweckt werden, es handle sich hier um eine Befristung der Lebensdauer der bestehenden Werke - etwas, das ja der Bundesrat und die Mehrheit klar ablehnen.

Inhaltlich ist zu sagen, dass dieser Entsorgungsnachweis möglich sein wird, und zwar offenbar rascher als in den hier vorgesehenen Fristen. Ich glaube, man darf festhalten, dass für die schwach und mittel radioaktiven Abfälle der Nachweis bereits erbracht ist. Bezüglich der hoch radioaktiven Abfälle sagt die Nagra, dass sie in Bälde in der Lage sein werde, diesen Nachweis zu liefern. Denn bei diesem Nachweis geht es nicht darum, dass bereits eine Bewilligung vorliegt oder der Bau eines Endlagers im Gange ist, sondern es geht lediglich um den Nachweis, dass es ein Wirtgestein gibt, das gross genug und sicher genug ist, um die Endlagerung mit dem notwendigen Schutz für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Wegen der Bedeutung dieser Frist bin ich deshalb der Meinung, dass wir die Kompetenz zu deren Festlegung beim Bundesrat belassen müssen. Wir sollten mit einer gesetzlichen Normierung dieser Frist nicht Eindrücke, Wahrnehmungen und Erwartungen wecken, die nicht den Realitäten entsprechen.

Letztlich möchte ich noch die Mehrheit fragen, wann dann eigentlich diese Frist zu laufen beginnt. Es steht lediglich "innert 10 Jahren" und dass die Frist dann nochmals um fünf Jahre verlängert werden kann. Aber zum Zeitpunkt, ab wann diese Frist läuft, hat sich die Mehrheit nicht geäussert.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, hier dem Bundesrat und der Minderheit Büttiker zu folgen.