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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-09-23

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-23

Wortprotokoll

Eine leistungsfähige Justiz ist eine wichtige Grundvoraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit und damit auch für die Standortattraktivität der Schweiz. Die Jurisdiktionen der uns umgebenden Länder haben dies erkannt. Sie unternehmen grosse Anstrengungen für eine Modernisierung der Justiz. Das gilt im Grundsatz auch für den Bundesgesetzgeber, indem er unter anderem in den schweizerischen Prozessgesetzen den Weg zum elektronischen Rechtsverkehr geebnet hat. Nun aber will der Bundesrat auf halbem Wege stehen bleiben und wesentliche Umsetzungsschritte bezüglich des elektronischen Rechtsverkehrs nur prüfen, anstatt die fehlenden technischen Hilfsinstrumente zentral zu schaffen. Zwar sind vom Nutzen und von der Effizienzsteigerung durch den elektronischen Rechtsverkehr alle überzeugt. Selbst der Bundesrat stellt fest, dass die Stossrichtung der Motion Bischof richtig ist. Bei der Umsetzung jedoch bremst der Bundesrat, derweil die Kantone auf eine zentrale Lösung hoffen. Alleine daraus ergibt sich, dass es sich bei der verlangten Lösung nicht um einen Eingriff in die kantonale Autonomie handelt.

Es geht hier um eine technische Umsetzung, welche die Autonomie der Kantone in der Gerichtsorganisation weiterhin respektiert und die Kantone zu nichts verpflichtet. Dies haben die Kantone, wie die überdeutliche Annahme der Motion im Ständerat aufzeigt, klar erkannt. Es braucht jetzt aber den technischen Lead des Bundes. Wer will es den kantonalen Behörden verargen, dass sie kein Geld für Budgetpositionen sprechen, solange der Gesetzesauftrag nicht klar formuliert ist und keine Gewähr dafür besteht, dass allenfalls von den Kantonen entwickelte Gerichtsplattformen sowohl lokal als auch kantonsübergreifend kompatibel sein werden? Der so entstehende Flickenteppich von unterschiedlichsten kantonalen Systemen des elektronischen Rechtsverkehrs wird dazu führen, dass solche Aufwendungen vergebens sein werden. Die in der Motion geforderte zentrale Empfangs- und Austauschplattform für elektronische Gerichtsakten ist, wie die Lösungen im Ausland aufzeigen, keine hochkomplexe technische Angelegenheit, aber für alle Beteiligten ausserordentlich hilfreich, weil einheitlich gelöst.

Die Struktur und die Technik können vom Ausland sogar erworben und durch einen hiesigen Partner an schweizerische Verhältnisse angepasst werden. Ich erinnere daran, dass z. B. in Österreich der elektronische Rechtsverkehr seit Jahren bestens funktioniert und heute eine absolute Selbstverständlichkeit darstellt. Auch finanzpolitisch wäre es wünschenswert, solche bestehenden Angebote zu prüfen und das Rad nicht neu zu erfinden. Zweifelsohne hätte z. B. auch das krisengeplagte Italien das Projekt des elektronischen Rechtsverkehrs nicht aufgenommen, wenn die Kosten entsprechend hoch ausfallen würden. In diesem Zusammenhang weise ich zudem darauf hin, dass ja auch die knappe Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung ist, dass der elektronische Rechtsverkehr gesamtschweizerisch umgesetzt werden muss und entsprechender Handlungsbedarf besteht. Die Frage ist einzig, ob betreffend die elektronische Aktenführung und Archivierung noch eine weitere Prüf- und Abklärungsschlaufe einzuschalten ist. Die starke Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass das nicht sein darf.

Es kann nicht sein, ich habe es gesagt, dass die Kantone eigene Systeme für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zu entwickeln beginnen, die untereinander nicht kompatibel sein könnten, und dafür unnötig Ressourcen einsetzen. Setzen wir dem ein Ende, und machen wir mit dem elektronischen Rechtsverkehr vorwärts. Denn es stimmt einigermassen bedenklich, wenn die Nachbarstaaten uns in diesem Bereich längst überholen und in der Schweiz ein derartiges Vorhaben nach Meinung des Bundesrates auf unbestimmte Zeit nicht über das Stadium des Prüfens und Abklärens hinausgehen soll. Mit einem solchen Vorgehen leisten wir weder der Justiz noch dem Standort Schweiz einen Dienst.

Ich ersuche Sie daher, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die Motion in allen vier Punkten in unabgeänderter Form anzunehmen.