Maissen Theo · Ständerat · 2001-12-13
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Möglicherweise stellen Sie sich die Frage, ob dieser Rat und die Politik nicht wichtigere Themen hätten als jenes, das ich hier aufgeworfen habe. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass diese Frage zu Recht gestellt ist, denn wir haben uns heute und in der Zukunft wirklich mit wichtigeren Dingen zu befassen.
Das ist der Hauptgrund für meine Motion. Wenn wir nämlich diesbezüglich nicht andere Regelungen treffen, wird es unvermeidlich so sein, dass wir uns in den nächsten Jahren mit den Wölfen in den betreffenden Gebieten, in den Medien, in der schweizerischen Öffentlichkeit und in der Politik immer [PAGE 1037] wieder befassen müssen, dass das zum Dauerthema wird. Einen Vorgeschmack haben wir bereits mit den Luchsen erhalten, die diesbezüglich nicht so problematisch sind.
Mit dem "Konzept Wolf Schweiz" des Buwal sind wir auf dem besten Wege, politische, personelle wie auch finanzielle Mittel zu binden und dauernd darüber zu diskutieren. Das ist im Grunde genommen völlig unfruchtbar. Es nützt weder der Tierart Wolf wesentlich, noch wird diese Debatte der Natur im Allgemeinen irgendeinen relevanten Nutzen bringen.
Meine Motion ist ausgelöst worden durch die Vernehmlassung des Buwal zum "Konzept Wolf Schweiz". Ausgangspunkt dieses Konzeptes ist, dass Wölfe in die Schweiz einwandern werden und dass mit einer wachsenden Population zu rechnen ist. Es ist nicht eine aktive Wiederansiedlung vorgesehen, sondern eine passive Wiederbesiedlung. Für mich ist das ein Streit um Worte. Ich habe kein Problem zu sagen: Es ist eine passive Wiederbesiedlung. Im Ergebnis bleibt sich das gleich.
Gemäss dem Konzept sind drei Phasen vorgesehen. Es ist eine Einwanderungsphase vorgesehen, in der Einzeltiere kommen. Es ist dann eine Entwicklungsphase vorgesehen, in der die Fortpflanzung der Population beginnt und sich auch eine Rudelbildung ergibt. Die dritte Phase ist die Ausbreitungsphase, in der sich die Bestände in der Schweiz weiter ausbreiten sollen. Eine Prämisse des Buwal für dieses Konzept ist, dass der Wolf eine geschützte Tierart ist. Eine weitere Prämisse ist die Behauptung des Buwal, dass Wolf, Mensch und Nutztiere in der heutigen Schweiz nebeneinander Platz hätten. Die dritte Prämisse ist, dass die Schweiz einen Beitrag an die Erhaltung einer lebensfähigen Wolfspopulation leisten müsse. Als Massnahmen für die Umsetzung dieses Konzeptes ist Folgendes vorgesehen: Man will Schäden durch den Wolf vermeiden. Weiter sind Schäden, wenn es solche gibt, zu vergüten, und wenn in einem gewissen Ausmass Schaden stiftende Tiere da sind, ist vorgesehen, dass diese dann abgeschossen werden können.
Ich sage Ihnen voraus, dass dieses Konzept nicht funktionieren wird, und zwar deshalb nicht, weil der Raum in der Schweiz zu eng ist. Der vorgesehene Lebensraum für Wölfe im schweizerischen Alpenraum wird heute zu intensiv genutzt. Ein Vergleich mit anderen Ländern geht nicht an, weil unsere unproduktiven Gebiete im Vergleich zu andern Ländern in einer Höhenlage sind und während des Winters nicht als Besiedlungsraum für den Wolf dienen können. Die Wölfe werden also viel stärker - während vieler Monate - in den besiedelten Gebieten leben müssen. In Italien z. B. und in anderen Ländern ist die Höhenlage hingegen anders. Auch ein Vergleich mit dem Luchs oder dem Adler geht nicht an. Das sind Reviertiere, die sich untereinander selber verdrängen, die selber eine Regulation haben, damit die Dichte nicht zu gross wird. Im Gegensatz dazu ist der Wolf von der Art her ein Rudeltier.
Damit ein Wolf als Schaden stiftend beurteilt wird, müssten gemäss Konzept mindestens 50 Nutztiere, also im Wesentlichen Schafe und Ziegen, vom betreffenden Tier gerissen worden sein.
Dabei ist der Nachweis zu erbringen, dass dieser Wolf diese 50 Tiere gerissen hat, und es ist ein Beurteilungsverfahren mit Experten, Fachstellen der Kantone und Kommissionen vorgesehen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass der Wolf mehr als 100 Nutztiere gerissen haben muss, bis man 50 Tiere nachweisen kann; das hat man jüngst beim Wolf im Bergell festgestellt.
Nun muss ich Ihnen einfach sagen - ich habe Ihnen hier symbolisch ein Schäfchen mitgebracht -, dass das Reissen des Wolfes eine brutale Tatsache ist, und ich verstehe nicht, dass angesichts dessen, was mit diesen Tieren passiert, nicht ein Aufschrei durch die Tierschutzorganisationen geht. Sie müssen einmal solche gerissenen Tiere gesehen haben, und dann verstehen Sie, warum ich das sage.
Zudem fehlt beim Wolf der natürliche Feind. Das Problem ist nun das folgende: Es ist in unseren Verhältnissen nicht möglich, dass sich der Wolf natürlich verhält. Er kann sich nicht seiner Art entsprechend verhalten, weil das Umfeld nicht mehr artgerecht ist. Man sagt zwar, der Wolf sei sehr anpassungsfähig. Natürlich passt er sich an, aber in eine Richtung, wie es keinen Sinn macht. Der Wolf, der hier einwandert, wird sich auf die leichte Beute spezialisieren. Das sind die Nutztiere; das sind auch die Tiere, die Sie einhagen, umzäunen oder behirten. Er wird seinen Jagdtrieb so ausrichten - das weiss man aufgrund von Erfahrungen -, dass er diese leichte Beute nimmt. Wenn also eine Herde Schafe da ist, wird der Wolf in eine Situation kommen, die seiner Art nicht entspricht. Er muss nicht mehr im eigentlichen Sinn jagen, sondern er findet sich vor einem "gedeckten Buffet", und wie jemand, der mit einem Buffet nicht umgehen kann, wird er nicht einen einzelnen Happen nehmen bzw. ein einzelnes Tier reissen, um seinen Hunger zu stillen, sondern er wird von Schaf zu Schaf gehen und seinen Jagdtrieb in dieser Form ausleben.
Nun müssen wir uns vorstellen, was passiert, wenn dann die Ausbreitungsphase kommt, wenn dann Rudel von Wölfen da sind. Das gibt gewaltige Probleme und Diskussionen, und wir lösen bei Nutztieren wie gesagt ein Leiden aus, das ich ethisch nicht verantworten kann. Vergessen wir nicht, dass es auch Lateralschäden gibt: Es besteht die Gefahr, dass sich jene Tiere, die nicht gerissen werden, in den Zäunen verfangen, dass sie abstürzen, dass sie Stress haben und leiden.
Ein Ratskollege hat mir gesagt, mit meiner Motion verhindere ich die Auszahlung von Subventionen; die Subventionen für die Schäden seien höher als der Markterlös für die Tiere. Das stimmt nicht, weil die Entschädigung nicht vollständig ist und weil es Lateralschäden gibt, die nicht abgegolten werden. Zudem denke ich, dass diese Haltung zynisch ist, zynisch gegenüber dem Leiden der Tiere und auch gegenüber den schafhaltenden Familien, die an ihren Tieren hängen und in ihnen auch noch einen Zuchtwert sehen. Für sie stellen diese Tiere nicht nur eine materielle Grösse dar.
Für mich ist es klar: Wenn man diese Thematik diskutiert, kommt man in die Gefahr, dass man sagt, man betrachte den Wolf gemäss dem Mythos als böses Tier. Das ist für mich überhaupt nicht so; aber wir wissen, dass es auch für Menschen Gefahrenpotenziale gibt. Es gibt dazu in der Literatur in der jüngsten Zeit Hinweise. Was mir aber vor allem zu denken gibt, das sind auch hier die Lateralschäden. Man kennt z. B. den Vorfall in Zürich, bei dem eine Frau aus Angst vor einem Hund - nicht vor einem Wolf - in die Limmat gesprungen und darin ertrunken ist, ein tragisches Ereignis. Man kann sich vorstellen, dass in den Wandergebieten, wenn die Wölfe da sind, ähnliche Situationen entstehen können. Es braucht nicht zu einem direkten Kontakt zu kommen, sondern die Menschen können dort so reagieren, dass sie Schaden nehmen - im Sinne von Lateralschäden.
In der Stellungnahme sagt der Bundesrat, der Wolf sei gemäss der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Ich möchte nicht, dass diese Konvention gekündigt wird, sondern ich möchte, dass sich der Bund aus der Verpflichtung löst, den Wolf als geschütztes Tier zu betrachten. Damit kann nachher das Jagdgesetz entsprechend revidiert werden.
Nun stellt sich die Frage, ob wir mit einem solchen Vorbehalt allein stehen. Es sind 45 Länder, welche die Berner Konvention bisher unterschrieben haben; diese Konvention ist zwölf Seiten lang. Die Vorbehalte der Länder und die Erklärungen sind weit länger, sie sind mindestens doppelt so lang. Es haben insgesamt 22 Länder, also praktisch die Hälfte, Vorbehalte und Erklärungen angebracht. Es haben insgesamt 12 Länder den Wolf als nicht geschütztes Tier erklärt. Die Zahl dieser Länder hat in den letzten Jahren zugenommen. Deshalb werden wir auch mit den Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich keine Probleme bekommen, weil auch diese Länder teilweise Vorbehalte angebracht haben: Frankreich z. B. hat auch einen Vorbehalt angebracht betreffend die Suppenschildkröte, und dies nicht aufgrund von ethischen Überlegungen, sondern aus kulinarischen Gründen. Also würden wir durchaus im Rahmen liegen und keine Probleme bekommen. [PAGE 1038]
Wenn man die Botschaft vom 23. April 1980 durchsieht, wird darin auch festgehalten, dass man solche Anpassungen vornehmen kann; die Vertragsparteien können ihre Bestimmungen jederzeit ändern, sie müssen sie dem Sekretariat mitteilen, das ist auf Seite 230 der Botschaft festgelegt. Wir sind auch nicht verpflichtet, diese Tierart zu schützen, weil sie im Sinne der Konvention nicht gefährdet und keine bedrohte Tierart ist. Wir haben hier also durchaus die Möglichkeit, den entsprechenden Vorbehalt anzubringen. Wir bleiben im Rahmen dieser Konvention, und ein Vorbehalt ist international überhaupt nicht störend.
Ein letzter Punkt: Die Rahmenbedingungen haben sich seit 1980 entscheidend geändert. In der Botschaft von 1980 heisst es, diese Konvention habe keine finanziellen und personellen Auswirkungen. Das stimmt heute längst nicht mehr, für diese verschiedenen Konzepte werden Millionen von Franken ausgegeben. Auch die Umsetzung des "Konzeptes Wolf Schweiz" wird Millionen von Franken kosten, nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone und teils die Gemeinden. Weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben und wir nun Erfahrungen haben, auch Erfahrungen aus anderen Ländern, die diesen Vorbehalt bezüglich des Wolfes eingebracht haben, denke ich, dass es der richtige Zeitpunkt ist, dass auch die Schweiz diesen Vorbehalt in der Berner Konvention anbringt und eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes vornimmt. Damit werden die Wölfe zu jagdbaren Tieren wie die Hirsche, Rehe oder Gämsen, und sie hätten wie andererorts keine Sonderstellung mehr.
Das ist mein Anliegen, und ich danke Ihnen für die Überweisung meiner Motion.