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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-23

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-23

Wortprotokoll

Strassenreklamen im Bereich von Autobahnen und Autostrassen sind, bis auf zwei Ausnahmen, grundsätzlich untersagt. Zulässig sind Firmenanschriften und Ankündigungen mit verkehrserzieherischem, unfallverhütendem oder verkehrslenkendem Charakter. Die Bewilligung von Reklamen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Entlang von Nationalstrassen erster und zweiter Klasse braucht es seit 2008 zusätzlich eine Genehmigung des Bundesamtes für Strassen (Astra). Das Astra genehmigt keine vorschriftswidrigen Reklamen. Es meldet aufsichtsrechtlich den zuständigen Behörden vorschriftswidrige Reklamen, verbunden mit der Aufforderung, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Zudem kann jedermann Strafanzeige gegen den Reklameinhaber einreichen, wenn dieser ohne Bewilligung eine Reklame aufgestellt hat. Nicht gestattet ist schliesslich das Parkieren von Lastwagen entlang von Autobahnen und Autostrassen, wenn dies einzig zu Werbezwecken erfolgt.

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