Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-24
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Bei Artikel 87 Absatz 2 bezüglich Verzugszinsen empfiehlt Ihnen die Kommission, beim geltenden Recht zu bleiben. Der Entwurf des Bundesrates hätte eine Beweislastumkehr zur Folge: Neu hätte der Steuerpflichtige nur dann keinen Verzugszins zu bezahlen, wenn er selbst nachweisen könnte, dass die Nachbelastung auf einem Fehler beruht, der beim Bund zu keinem Steuerausfall geführt hat.
Die Minderheit Birrer-Heimo spricht sich für diese Version des Bundesrates aus.
Die Kommission empfiehlt Ihnen den Minderheitsantrag mit 15 zu 9 Stimmen zur Ablehnung.