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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2015-09-24

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

In Artikel 87 geht es um den Verzugszins. Es gibt eine geltende Bestimmung, die besagt, dass bei einer Nachbelastung kein Verzugszins geschuldet sei, wenn diese auf einem Fehler beruhe, der bei richtiger Abwicklung beim Bund zu keinem Steuerausfall geführt hätte. Wir haben in der Diskussion in der Kommission gehört, dass dieser Artikel so heute eigentlich gar nicht angewendet werden kann, weil es eben offenbar nie möglich ist, das nachzuweisen, und nur die steuerpflichtige Person selber das aufzeigen kann. Deshalb hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass in Artikel 87 Absatz 2 nun der Passus eingefügt wird: "... wenn die steuerpflichtige Person nachweist, dass die Nachbelastung auf einem Fehler beruht ..." Diese Ergänzung macht Sinn, weil die heute bestehende Bestimmung eigentlich toter Buchstabe ist.

Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen und meine Minderheit zu unterstützen.