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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-24

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24

Wortprotokoll

In Artikel 22 Absatz 1 wird vom Bundesrat die Formulierung "durch offenes Ausweisen der Steuer" vorgeschlagen. Nur damit soll die bewilligungsfreie Option erreicht werden. In vielen Fällen ist ein offenes Ausweisen aber nicht möglich, weil keine Belege abgegeben wurden. Die Tatsache, dass optiert wurde, kann nur nachvollzogen werden, wenn auf dem Abrechnungsformular die optierten Leistungen auf einer gesonderten Zeile erfasst werden. Unseres Erachtens sollen überflüssige administrative Hürden abgebaut werden, weshalb wir Sie bitten, hier die Minderheit Müller Philipp - hier vertreten durch Kollege Caroni - zu unterstützen.

Bei Absatz 2 bittet Sie die SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen. Die Formulierung "für Wohnzwecke genutzt wird" ist eine Klarstellung. Die Ergänzung "oder genutzt werden soll", gemäss dem Entwurf des Bundesrates, stellt jedoch die Dogmatik des Vorsteuerabzugsrechts völlig auf den Kopf. Der Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts, den Artikel 29 Absatz 1 im Mehrwertsteuergesetz vorsieht, ist erst vorzunehmen, wenn die von der Steuer ausgenommenen Leistungen effektiv erbracht werden. Hypothetische Zuordnungen möglicher künftiger Leistungen und die damit verbundenen Beweisschwierigkeiten für beide Seiten sind mit dem neuen Konzept des Vorsteuerabzugs nicht vereinbar. Aus diesem Grund bitten wir Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.