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preparatory:AB 190261

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Mit der beantragten Erweiterung dieses Artikels nimmt der Bundesrat ein Anliegen auf, das mit der Gastro-Initiative zur Diskussion stand. Die Initiative wurde in der Volksabstimmung klar abgelehnt. Das Anliegen ist jedoch auch in der vorberatenden Kommission und im Rat zum Teil auf Verständnis gestossen. Dem trägt nun die Änderung von Artikel 25 Absatz 3 Rechnung.

Wenn Take-aways Nahrungsmittel über die Gasse verkaufen, werden sie anders besteuert als Restaurants. Das ist gerechtfertigt. Wenn Take-aways jedoch wie ein Restaurant funktionieren, Sitzplätze und Service anbieten, sind sie wie ein Restaurant zu besteuern. Für die verschiedenen Kanäle müssen sie die Umsätze getrennt erfassen, wofür sie geeignete Massnahmen zu ergreifen haben. Das klären nun die neuen Bestimmungen in Artikel 25. Sie kommen den Restaurant-Gastronomen insofern entgegen und nehmen das Anliegen ihrer Volksinitiative zum Teil auf.

Wir beantragen Ihnen, der Änderung zuzustimmen.