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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2015-09-24

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 42 Absatz 6 - diese Bestimmung habe ich in meinem Minderheitsantrag aufgenommen - den Bundesrat zu unterstützen. Das Recht, die Steuerforderung festzusetzen, verjährt heute in jedem Fall zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Forderung entstanden ist. Gemäss Bundesrat soll die Dauer dieses Rechts neu auf fünfzehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode ausgedehnt werden. Das heisst, das Recht, eine Steuerforderung festzusetzen, verjährt also erst nach fünfzehn Jahren. Ich bitte Sie, dies zu unterstützen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sehr viel unternommen, um ihre Prozesse effizienter zu gestalten. Dennoch ist es nicht immer möglich, weil die Steuerforderungen ja erst verspätet angeschaut werden. Man schaut eine Periode von vier bis fünf Jahren an. Es ist nicht immer möglich, diese Aufgabe in zehn Jahren zu erledigen. In kleineren Fällen könnte die Steuerverwaltung eigentlich sehr oft mit den Steuerpflichtigen ins Gespräch kommen und entsprechend eine Lösung finden. Wenn das aber in dieser Frist nicht möglich ist, dann erhebt sie schneller eine Klage, damit sie zu ihrem Recht kommt. Das heisst mit anderen Worten: Wenn man sich für eine Frist von fünfzehn Jahren entscheidet, vergrössert man den Spielraum für die Möglichkeit eines konsensuellen Verfahrens zur Bereinigung und muss weniger schnell die Rechtsprechung anrufen.

Ich bitte Sie deshalb, wie es vom Bundesrat beantragt wurde, diese fünfzehn Jahre im Mehrwertsteuergesetz festzusetzen und meine Minderheit zu unterstützen.

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