Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-24
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24
Wortprotokoll
Bei Artikel 42 Absatz 6 möchte die Mehrheit die geltende Verjährungsfrist bei zehn Jahren belassen, während der Bundesrat diese auf fünfzehn Jahre verlängern möchte. Die Verjährungsfrist von zehn Jahren wurde erst mit der Mehrwertsteuerreform 2010 eingeführt. Dass die dabei erhoffte Verfahrensbeschleunigung nicht eingetreten ist, liegt daran, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die internen Prozesse noch nicht optimiert hat. Bevor nach weniger als fünf Jahren erwogen wird, das Gesetz anzupassen, müsste die Eidgenössische Steuerverwaltung erst einmal die internen Prozesse optimieren, um das Verfahren zu beschleunigen. Schnelle Verfahren sind im Interesse sowohl der Betroffenen als auch der Wirtschaft und letzten Endes auch im Interesse des Bundes.
Ich bitte Sie entsprechend, die Mehrheit zu unterstützen. Die Finanzkommission unseres Rates unterstützt den Antrag der Mehrheit ebenfalls.