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Vitali Albert · Nationalrat · 2015-09-24

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die FK-NR tritt auf die Vorlage ein und stimmt dem Entwurf der Immobilienbotschaft 2015 des EFD mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Einerseits geht es hier, in dieser Vorlage, um den Gesamtkredit "Zivile Bauten" von total 165,4 Millionen Franken, der sich aufteilt in einen Kredit über 15,4 Millionen Franken für eine neue Residenz in Seoul, einen Rahmenkredit von 100 Millionen Franken für Projekte des EDA, des Zolls usw. und einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken für neue Bundeszentren im Asylbereich. Andererseits geht es um den Gesamtkredit "Zumiete" von total 88,1 Millionen Franken. Dieser teilt sich auf in einen Kredit über 10,5 Millionen Franken für die Miete des Bundesgerichtsgebäudes am Standort Luzern für eine Mietdauer von fünf Jahren sowie für die Miete für Gebäude von Agroscope von 77,6 Millionen Franken für eine Mietdauer von 25 Jahren.

Bekanntlich ist das Bundesgericht in Lausanne, während die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in Luzern untergebracht sind. Das Bundesgericht hat bekanntlich beschlossen, die Standortwahl im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes zu klären, darum die fünfjährige Mietdauer für das Gebäude in Luzern. Die Diskussion über eine Zusammenlegung wurde vorab im Standortkanton Luzern und in der Zentralschweiz kritisch aufgenommen. Vorderhand bleibt der Standort Luzern bestehen. Persönlich hoffe ich, dass eine Zusammenlegung nicht eintrifft.

In der Kommission war einzig der Rahmenkredit von 50 Millionen Franken für neue Bundeszentren für das Staatssekretariat für Migration umstritten. In diesen Zentren sollen zukünftig 5000 Asylsuchende untergebracht und rund 60 Prozent der Verfahren abgewickelt werden.

Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes für faire Asylverfahren und rasche Entscheide wurden vom Volk am 9. Juni 2013 mit 78 Prozent Jastimmen angenommen. Diesen Volksentscheid haben wir zu respektieren. Mit diesen Bundeszentren könnten die Asylsuchenden zentral untergebracht werden; das entlastet die Kantone und nicht zuletzt auch die Gemeinden. Bauten des Bundes können gemäss der Vorlage neu bewilligungsfrei für höchstens drei Jahre zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden. Bund und Kantone beschlossen am 28. März 2014 einstimmig, den Asylbereich neu zu strukturieren.

Eine Minderheit Schibli verlangt die Ablehnung des Kredites von 50 Millionen Franken mit der Begründung, dass abgewiesene Asylsuchende ausgewiesen werden und nicht noch lange in der Schweiz bleiben sollen. Bei einem solchen Vorgehen habe es schon genügend Plätze und es brauche keine neuen Asylzentren. Bund, Kantone und Gemeinden haben sich an zwei nationalen Asylkonferenzen und im Rahmen von zwei gemeinsamen Erklärungen einstimmig auf die Eckwerte der neuen Asylstrukturen geeinigt. Der Antrag Schibli wurde in der Kommission mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und den Minderheitsantrag Schibli abzulehnen.