Müller Leo · Nationalrat · 2015-09-24
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-24
Wortprotokoll
Die Finanzkommission unseres Rates hat an der Sitzung vom 26. Februar [PAGE 1843] dieses Jahres die vorliegende Motion beschlossen und eingereicht. Sie hat diese Motion mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Zu dieser Motion - das haben Sie in den Unterlagen gesehen - gibt es auch einen Minderheitsantrag. Diese Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.
Beabsichtigt wird mit dieser Motion, dass der Bundesrat beauftragt werden soll, eine strategische Überprüfung der Bundesaufgaben an die Hand zu nehmen. Ziel der Überprüfung ist es, den Haushalt ausgabenseitig um jährlich 1,5 Milliarden Franken zu entlasten. Die Umsetzung soll in Schritten über die Voranschläge 2017 bis 2019 erfolgen. Zudem sollen in diese Aufgabenüberprüfung die Anliegen eines nachhaltigen Bürokratieabbaus aufgenommen werden.
Begründet wurde diese Motion in der Kommission unter anderem damit, dass die Einnahmen stagnieren würden und die fetten Jahre vorbei seien. Wenn man eine solche Situation bemerke, müsse man rasch handeln. Festgehalten wurde auch, dass der Weg für Einsparungen über die Aufgabenüberprüfung führen müsse. Zudem sei zu berücksichtigen, dass weitere Herausforderungen anstehen würden, so zum Beispiel die Abschaffung der Heiratsstrafe und die Unternehmenssteuerreform III. Zudem stünden auch mit der Frankenstärke weitere Herausforderungen an. Es sei jetzt wichtig, rechtzeitig Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Aufgabenüberprüfung sei deshalb jetzt an die Hand zu nehmen, denn je früher man mit der Arbeit beginne, desto besser sei es. Die Situation zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, und wenn dies erkannt sei, sei nicht mehr weiter zuzuwarten, sondern zu handeln.
Unterstützt wurde die Motion auch mit dem Argument, dass mit der Aufgabenüberprüfung und mit dem Bürokratieabbau in die richtige Richtung gearbeitet werde. Der Bundesrat hat seinerseits dieses Anliegen bereits teilweise vorweggenommen. Aufgrund der abgeschwächten Einnahmenentwicklung hat der Bundesrat in seinen Weisungen zum Voranschlag 2016 dauerhafte Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund einer Milliarde Franken gegenüber dem Finanzplan 2016-2018 angeordnet.
Eine Minderheit der Finanzkommission beantragt, die Motion abzulehnen. Die Minderheit sieht den Bundeshaushalt nicht in einer Situation, die dringliche Handlungsmassnahmen verlangen würde. Zudem müsse zuerst diskutiert werden, welche Leistungen der Staat überhaupt anbieten müsse und anbieten solle und welche nicht. Zudem erhoffe man sich mit dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung, dass der Staat effektiver gestaltet und effektiver geleitet würde. Diese Ergebnisse seien vorerst abzuwarten. Erst dann sei die Lage neu zu beurteilen, und allenfalls sei dann zu handeln.
Ich komme zum Schluss. Sie sehen in den Unterlagen, dass der Bundesrat ebenfalls die Annahme der Motion beantragt.
Im Namen der Mehrheit der Finanzkommission unseres Rates bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.