Cassis Ignazio · Nationalrat · 2015-09-24
Cassis Ignazio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Herr Kollege Hardegger, wenn eine Person im Spital während ihrer Behandlung infiziert wird, geht das zulasten der Fallpauschale, die das Spital zu zahlen hat. Der Patient zahlt also nichts zusätzlich während dem Spitalaufenthalt. Sollte aber die Behandlung nach dem Austritt aus dem Spital weitergeführt werden, ist er mit der Kostenbeteiligung von höchstens 700 Franken mitinvolviert. Sie haben also theoretisch Recht, aber de facto ändert sich nichts, weil der Patient ohnehin die ersten 700 Franken selbst zu bezahlen hat und der Spitalaufenthalt derart viel kostet, dass er diesen Plafond von 700 Franken ohnehin erreicht. Mehr zahlt pro Jahr kein Patient in der Schweiz.