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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-24

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24

Wortprotokoll

Man kann sicher sagen, dass wir in den letzten Jahren unsere Beziehungen zu Frankreich auch im Steuerbereich verbessern konnten. Sie waren sehr angespannt; heute sind sie viel offener, und wir können auch über schwierige Fragen gut miteinander diskutieren. Im Jahre 2013 haben wir einen Steuerdialog etabliert. Aus dieser Ära kommt eigentlich auch dieses Postulat: Es wurde in dieser turbulenten Zeit eingereicht. Seither hat sich im Sinne einer positiven Entwicklung einiges getan. Dem sollte man Rechnung tragen.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung von Doppelbesteuerung hält fest, dass Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbstständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden können, es sei denn, die Arbeit werde in anderen Vertragsstaaten ausgeübt. Von diesem Doppelbesteuerungsabkommen abweichende Regelungen bestehen für die Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura. Diese Regelungen sind integrierender Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich geworden. Wiederum eine andere Regelung hat der Kanton Genf: Er stützt sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen selbst. Die Regelung des Kantons Genf wurde vom Grossen Rat angenommen. Ich sage das, weil auch in diesem Bereich die Kantone zuständig sind und es an ihnen ist zu entscheiden, welche Lösung für sie die geeignete ist.

Die vom Postulanten gewünschte Studie sollte daher unserer Auffassung nach von den Kantonen durchgeführt werden. Es ist nicht richtig, die geltende Regelung zur Besteuerung der in Frankreich ansässigen Grenzgänger infrage zu stellen, ohne zu wissen, ob wirklich alle Kantone so etwas wollen. Die Situation ist heute die: Wenn wir eine neue Regelung für einen Kanton diskutieren, stellen wir damit auch die Regelung für die anderen sieben oder acht infrage. Darum muss von den betroffenen Kantonen gesamthaft der Wunsch geäussert werden, dass sie und der Bund sich einmal mit Frankreich über diese Frage unterhalten - gemeinsam, nicht im Einzelsprung, nicht erst der Kanton Genf, dann der Kanton Bern und dann der Kanton Solothurn. In einem solchen Fall könnten wir nur verlieren.