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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2015-09-24

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die tiefsten Schätzungen über die Steuervermeidung in der Schweiz in den letzten Jahre bewegen sich in der Grössenordnung von 5 bis 10 Milliarden Franken, die höchsten - darunter Schätzungen von Kollegin Kiener Nellen, uns selber und auch nach den Methoden des Europäischen Parlamentes - in solchen von bis zu 20 oder 30 Milliarden Franken jährlich, die dem Fiskus aufgrund der Steuervermeidung verlorengehen. Das ist doch immerhin eine Grössenordnung von 5 bis 15 Prozent der gesamten Einnahmen der öffentlichen Hand.

Ich möchte mit Ihnen kurz einen Ausflug in die Geschichte dieses Parlamentes machen: Bereits 1962 hat sich der Bundesrat zum letzten Mal dieser Frage angenommen. In Beantwortung eines Vorstosses Eggenberger schrieb er am 7. Juni 1962 im Bundesblatt, er verweise auf die beunruhigende Zunahme der Steuerdefraudation in der jüngsten Vergangenheit und finde, man rücke diesem Übel in diesem Land zu wenig zu Leibe. Bundesrat Bourgknecht führte dann entsprechend aus, die wichtigsten Gründe für die Steuervermeidung seien Habgier und Egoismus, falschverstandene Sparsamkeit oder eine falsche Einstellung gegenüber dem Staat - man nehme zwar gerne, gebe aber nicht - und vor allem die infolge des heutigen Personalmangels entstehende ungewollte Unterstützung des Steuerdefraudanten durch die Verwaltung durch unzulängliche Steuererfassung und mangelnde Steuerkontrolle. Es fehle am Empfinden dafür, dass Steuerdefraudation als Delikt gegenüber der Gemeinschaft und dem ehrlichen Steuerzahler zu werten und dem gemeinrechtlichen Diebstahl und Betrug gleichzusetzen sei.

Wenn man die heutigen Antworten des Bundesrates liest, könnte man meinen, die Geschichte wiederhole sich. In [PAGE 1847] seiner Antwort auf die Motion 10.3311 schreibt der Bundesrat, er müsse zugeben, dass die Steuermoral in der Schweiz wahrscheinlich in den letzten Jahren deutlich abgenommen habe.

Seit 1962 gab es keine neue Studie. Nach einem empörten Bericht der Bankiervereinigung auf diese Antwort zur Motion Eggenberger hat der Bundesrat weitere Untersuchungen eingestellt. Heute sind wir so weit, dass sich auch der geschätzte Kollege Portmann in der "Berner Zeitung" mit folgenden Sätzen zitieren lässt: "Lange war ich überzeugt, dass Steuerhinterziehung in der Schweiz selten ist ... Aus Rückmeldungen von Berufskollegen schliesse ich, dass der weltweit verbreitete Volkssport Steuerhinterziehung wohl auch hierzulande betrieben wurde ... Heute muss ich anerkennen, dass Hinterziehung ohne Wissen der Banken" - darüber kann man sich selbstverständlich streiten - "viel verbreiteter ist, als wir alle früher angenommen hatten." Ich hoffe, ich habe Sie korrekt zitiert, Kollege Portmann.

Ich schlage Ihnen in diesem Postulat vor, selbstverständlich auch im Namen der SP-Fraktion, dass wir Ordnung in den Zahlensalat bringen. Wenn wir heute von Steuerhinterziehung in der Grössenordnung von 5 bis 30 Milliarden Franken ausgehen, was die verschiedenen Untersuchungen ergeben, dann können wir nicht wirklich eine sinnvolle Politik daraus ableiten. Das Interessanteste ist Folgendes: Wenn wir die Methode übernehmen, die letzthin für eine Fraktion des Europäischen Parlamentes in einer Studie angewendet wurde, die mit dem Anteil der Schattenwirtschaft in Prozent des BIP und mit der effektiven Fiskalquote arbeitet, so ist die Schweiz beim Pro-Kopf-Volumen des Verlustes an Steuereinnahmen aufgrund von Steuervermeidung oder -hinterziehung nicht mehr, wie tatsächlich eben vorher festgestellt, im hinteren Drittel der europäischen Staaten anzusiedeln, sondern absolut in der Mitte.

Weiter schlagen wir Ihnen vor, wenn dann einmal gesicherte Erkenntnisse vorliegen - soweit das möglich ist -, den Bundesrat zu beauftragen, entsprechende Möglichkeiten abzuklären und zu schauen, welches die Gesetzeslücken wären, die wir schliessen müssten, und was wir tun könnten. Der Bundesrat nimmt in diesem Sinne mit ein paar Einschränkungen methodischer Natur, die wir dann diskutieren können, wenn der Bericht vorliegt, dieses Postulat auch an. Wir bitten Sie, diesem Vorschlag zu folgen.