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Binder Max · Nationalrat · 2002-03-04

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-04

Wortprotokoll

Wir haben bewegte Wochen und Monate in der schweizerischen Luftfahrt hinter uns. Wir werden weiter bewegte Wochen und Monate in Zusammenhang mit diesem Geschäft vor uns haben. Dabei macht die Entwicklung den einen Angst, andere sind sehr skeptisch, und wieder andere sind voller Hoffnung und Begeisterung für ein gutes Gelingen des Neustarts.

Unsere Interpellation vom 27. November 2001 ist nach wie vor aktuell und hat einen tragischen und traurigen Hintergrund. Der verheerende Absturz des Crossair-Jumbolinos vom 24. November 2001 hat Fragen betreffend die Sicherheit auf dem Flughafen in Kloten aufgeworfen. Ich nehme es vorweg: Der Flughafen Zürich-Kloten ist grundsätzlich kein Sicherheitsrisiko. In diesem Punkt bin ich auch mit der Antwort des Bundesrates einig. Damit ist die Übereinstimmung aber bereits vorbei. Die Antwort verkennt, so meine ich, die Problematik. Sie kommt angesichts der Brisanz des Themas sehr oberflächlich, mit wenig Tiefgang daher. Tatsache ist, dass mit dem übereilten Inkraftsetzen des Staatsvertrages mit Deutschland die Piste 28 eine völlig neue Bedeutung erhalten hat. Als Einwohner und Stadtrat der Gemeinde Illnau-Effretikon bin ich von dieser Neuerung direkt betroffen. Der Ostanflug auf Piste 28 erfolgt über einen Teil unserer Gemeinde in einer Höhe von etwa 500 Metern über Boden.

Deshalb kenne ich die Situation des Ostanflugs auf die Piste 28 aus eigener Anschauung, aus eigener Erfahrung, aus eigener Beobachtung. Der Ostanflug war bisher ein ausserordentlicher Anflug. Er wurde nur bei Westwindlagen praktiziert und damit bei guten Sichtbedingungen. Dies geschah darum, weil der Westwind quer zu den Pisten 14 und 16 weht, also zu den mit ILS ausgerüsteten Landebahnen, und weil der Seitenwind die Stabilität eines landenden Flugzeuges erheblich beeinträchtigt. Aus dieser ausserordentlichen Situation hat man in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Normalität gemacht, gegen die wir uns, gegen die sich aber auch die betroffenen Gemeinden mit Vehemenz wehren.

Mit solchen Antworten können Sie die Situation nicht beruhigen. Sie müssen handeln. Wir stellen nach wie vor die Forderung, dass die Ostanflüge wie früher nur bei [PAGE 13] Westwindlagen erfolgen. Der Staatsvertrag ist deshalb abzulehnen. Uns genügt die Erklärung nicht, der Pilot könne laut Staatsvertrag um ein anderes Landeverfahren nachsuchen, wenn das Wetter einen Anflug auf die Piste 28 als zu risikoreich erscheinen lässt.

Der Crossair-Unfall löste denn auch ein internationales Echo aus. Die englische Zeitschrift "Flight International" zitierte dazu die Arbeitsgruppe zur Reduktion der Landeunfälle der internationalen Flight Safety Foundation. Diese Fachstelle hält fest, dass so genannte Nichtpräzisionsanflüge - wie eben jener auf die Piste 28 - ein fünf- bis siebenmal grösseres Risiko eines schwerwiegenden Unfalls aufweisen als Instrumentenanflüge. Dies hätten die Entscheidungsträger der Schweiz und Deutschlands bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages wissen müssen, argumentiert "Flight International". Denn ein Pilot sollte gar nie vor die Entscheidung gestellt werden, einen Anflug zu akzeptieren oder nicht, wenn dieser fünf- bis siebenmal unsicherer ist als ein anderer. Gemäss der Fachzeitschrift hätte mit der Einführung des Ostanflugs in Zürich unbedingt zugewartet werden müssen, bis die Piste 28 mit ILS ausgerüstet ist.

So gesehen, Herr Bundesrat, besteht eben doch ein gewisser Zusammenhang zwischen dem Staatsvertrag und dem Absturz der Crossair-Maschine bei Bassersdorf. Der Anflug auf diese Piste ist bei guten Sichtverhältnissen sicher und bedeutet kein Risiko. Nicht umsonst aber vergleichen Piloten die Piste 28 mit einer Bergstrasse und die Piste 16 bzw. 18 mit einer Autobahn. Beide sind sicher - wenn man sie entsprechend nutzt. Ansonsten entsteht ein erhöhtes Risiko. Es ist richtig, wenn Sie in Ihrer Antwort schreiben, dass nicht das Anflugverfahren den Unfall verursacht hat; aber das vom ausserordentlichen Verfahren zum Normverfahren erhobene Konzept hat den Unfall zumindest ermöglicht - ich möchte nicht gerade sagen "provoziert". Insofern sind wir mit den Antworten des Bundesrates nicht zufrieden. Nach meiner Meinung ist es salopp gesagt ein wenig eine Frechheit, einen solchen Staatsvertrag in einem vorgezogenen Verfahren einzuführen, so quasi am Parlament vorbei, ohne dass dieses etwas dazu zu sagen gehabt hätte.

Ich sage nochmals: Unsere Fraktion ist nicht zufrieden mit den Antworten, und wir hoffen, dass dieser Staatsvertrag abgelehnt wird, wenn er hier im Rat zur Behandlung kommt.