Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16
Wortprotokoll
Sie wissen, dass das Gesetz in der Regel, wie bei der Kompensation von Fruchtfolgeflächen, natürlich die Aufforstungspflicht vorsieht, wie Sie zu Recht sagen. Das bleibt halt also die Regel, solange wir vor allem auch die starre Waldfläche zu berücksichtigen haben. Das neue Waldgesetz ermöglicht hier mit dem Flexibilisierungsansatz ein bisschen Ausnahmen. Aber mir sind noch keine solchen bekannt, muss ich ehrlicherweise sagen. Da sind im Einzelfall die Kantone gefordert zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten für einen Ersatz gibt, vielleicht auch anderswo als beim Gesuchsteller, der ein Ausnahmegesuch stellt.