Girod Bastien · Nationalrat · 2015-09-16
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Es wurde bereits ausgeführt, dass es in Artikel 5 in der Version des Ständerates darum geht zu präzisieren, dass das Rodungsverbot nicht nur für Windanlagen, sondern allgemein für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und deren Transport aufgehoben werden kann.
Zur Windenergie: Was hat sich hier geändert? Es ist natürlich so, dass die Windenergieanlagen vor rund zehn Jahren noch gar nicht in den Wald gestellt werden konnten, weil sie zu klein waren. Heute sind die Anlagen so hoch, dass es kein Problem mehr ist, diese in einem Wald aufzustellen. Bedenkt man, was in der Nähe von Lausanne geplant wird, so sind das zehn Megawattanlagen, die jährlich 14 Gigawattstunden produzieren werden; das sind riesengrosse Anlagen, die deutlich über der Baumkrone arbeiten. Der Vorteil, dies im Wald zu realisieren, ist, dass man bezüglich der Zielkonflikte betreffend Lärm usw. im Wald mehr Spielraum hat und man dort auch weniger Konflikte hat. Natürlich muss man die lokalen Bedingungen abklären, aber grundsätzlich ist es gut, diese Freiheit zu erhöhen. Der Bericht in Erfüllung des Postulates Cramer zeigt, dass das schon mit dem heutigen Waldgesetz möglich ist, sodass keine Änderung notwendig wäre. In der Praxis ist es aber immer noch sehr schwierig, das zu realisieren; es ist allgemein schon schwierig, solche Anlagen zu realisieren. Auch bezüglich der Standortgebundenheit stellt sich oft die Frage, ob eine solche Anlage nicht auch ausserhalb des Waldes gebaut werden könnte. Deshalb schlagen beide Formulierungen hierzu eine Präzisierung vor.
Es ist zu sagen, dass beide Versionen nicht sehr glücklich formuliert sind. Der Beschluss des Ständerates nimmt Bezug auf das "nationale Interesse", welches eigentlich erst in der Energiestrategie definiert wird; es ist hier noch gar nicht richtig definiert. Diese Fassung geht auch über die Windenergie hinaus. Die UREK hat dann versucht, eine Präzisierung vorzunehmen, und zwar mit dem Kriterium der Standortgebundenheit. Wie wir dann aber gemerkt haben, ist auch der Antrag der UREK nicht über alle Zweifel erhaben. Die Formulierung "Werke" ist nämlich auch wieder sehr offen. Es war sicher nicht die Idee, hier eine generelle Ausweitung vorzunehmen; die Kommissionssprecher können das dann noch ausführen.
Die Grünen werden sich jetzt der Version des Ständerates anschliessen, weil sie klarer ist und weniger Anlagen betroffen wären, weil darin auch das "nationale Interesse" noch enthalten ist. Wir sind auch der Meinung, dass solche Anlagen realisiert werden können. Wenn es eine Differenz zum Ständerat geben sollte, müsste sich der Ständerat die Sache nochmals genauer anschauen.