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Fässler Daniel · Nationalrat · 2015-09-16

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 21a unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Kommissionsmehrheit.

Bundesrat und Ständerat schlagen vor, das Waldgesetz mit einer Bestimmung zur Arbeitssicherheit zu ergänzen: Personen, die für Dritte im Wald Holzerntearbeiten ausführen, sollen neu nachweisen müssen, dass sie über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Es war in der Kommission unbestritten, dass die Waldarbeit zu den gefährlichsten beruflichen Tätigkeiten gehört. Eine sehr klare Mehrheit Ihrer Kommission war vom Vorschlag des Bundesrates aber trotzdem nicht überzeugt. Es ist bekannt und wird im soeben erschienenen Waldbericht 2015 bestätigt, dass sich die meisten schweren Unfälle im Privatwald ereignen. Da Personen, die in ihrem eigenen Wald arbeiten, auch gemäss dem Vorschlag des Bundesrates von der Ausbildungspflicht befreit wären, würde also gerade die am meisten gefährdete Zielgruppe nicht erfasst. Auf der anderen Seite ist die Einführung einer Ausbildungspflicht für die professionellen Waldarbeiter nicht nötig, da diese in den meisten Fällen bereits über die nötige Ausbildung verfügen.

In diesem Zusammenhang möchte ich gleich eine Antwort auf eine allfällige Frage von Kollege Chopard-Acklin geben: Der Bund hat ja heute, gemäss Artikel 29, bereits die Pflicht, die forstliche Ausbildung zu beaufsichtigen, zu koordinieren und zu fördern. Dies genügt und hat auch schon Früchte getragen: Im professionellen Bereich hat man bereits einen sehr guten Stand erreicht, und die im Waldbericht 2015 zu findende Feststellung, dass die Unfallhäufigkeit seit 2003 um 11,8 Prozent gesunken ist, bestätigt diese positive Entwicklung.

Die CVP/EVP-Fraktion folgt aus diesen Gründen der Kommissionsmehrheit. Bei Artikel 56, das möchte ich jetzt schon sagen, werden wir folgerichtig den Antrag Vogler unterstützen.