Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16
Wortprotokoll
Sie alle haben von den vielen Unfällen im Forstbereich gesprochen. Es ist so, wir haben pro Jahr 300 Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte, und die Zahl der Todesfälle lag in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich vier pro Jahr bei 5300 Vollbeschäftigten. Es sind in der Regel nicht die forstlich ausgebildeten Leute betroffen, die hier professionell arbeiten, sondern die sehr vielen forstlich ungelernten Personen, welche sporadisch Holzernteaufgaben im Auftrag übernehmen. Es sind etwa Personen aus den Bereichen der Gemeindewerke oder der Feuerwehren, aber auch Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst leistende Personen, die in Holzerntearbeiten involviert sind. Hier ist die Unfallquote sehr hoch.
Um diese Zielgruppe geht es dem Bundesrat. Um diese Zielgruppe geht es, wenn wir sagen, wir wollten hier zum Schutz der Personen eine Qualifikation. Ich kann verstehen, dass man, wenn man Artikel 21a und die Formulierung "anerkannte Ausbildung" liest, das Gefühl hat, das sei jetzt so ein "Bürokratiemonster", wie Sie das jeweils ausdrücken. Ich möchte hier aber nochmals darlegen, dass es bei Artikel 21a um die heute bestehenden und anerkannten Kurse geht, welche gemäss Artikel 34 der geltenden Waldverordnung schweizweit angeboten werden und von Bund und Kantonen subventioniert sind. Diese Kurse werden gut besucht und sind heute freiwillig. Wenn wir dies hier in Artikel 21a so verankern, heisst dies eigentlich nichts anderes, als dass wir vom Prinzip der Freiwilligkeit hin zum Prinzip eines Obligatoriums wechseln. Es ist aber nicht eine neue Ausbildung, die wir hier konzipieren, es geht nicht um eine neue, völlig anders gelagerte Anforderung, sondern um die bestehenden Kurse. Diese beinhalten nämlich schon heute wichtige Kursziele, mit den Elementen der Gefahrenerkennung, der richtigen Selbsteinschätzung, der Fähigkeiten usw. Man hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht, und die Wirkung der Kurse, die regelmässig evaluiert wird, ist gut. Das zeigt auch die hohe Akzeptanz der Kurse bei allen, die diese Kurse besuchen.
Deshalb ist es falsch, wenn man sagt, das habe dann einen Rattenschwanz an Regulierungen zur Folge. Das ist eben gerade nicht der Fall. Es geht vielmehr um die Kurse, die wir obligatorisch erklären wollen für diejenigen, die sporadisch und nicht in professionellen Verhältnissen bei den Holzerntearbeiten mitwirken.
Es ist so, dem Privaten, der in seinem eigenen Wald betroffen ist, können und wollen wir keine Vorschriften machen. Er trägt sein eigenes Risiko. Ich glaube sogar, viele von diesen Waldbesitzern besuchen auch den Kurs auf freiwilliger Basis. Das ist gut und empfehlenswert. Aber hier können und wollen wir für sie nicht Vorschriften machen. Hingegen für die anderen, die im Auftrag oder eben als Angehörige einer Feuerwehr, als Zivildienstleistende solche Arbeiten erledigen, macht das eben schon Sinn. Es ist zum Schutz dieser Personen. Wir glauben deshalb auch, dass das sinnvoll ist.
Zu jenen, die ihren eigenen Wald bewirtschaften, gehören auch viele Landwirte. Auch die sind vom Ausbildungszwang selbstverständlich befreit. Aber wie andere auch haben sie das Recht, diese subventionierten Kurse zu besuchen. Viele tun das auch auf freiwilliger Basis, weil offenbar diese Kurse sinnvoll sind.
Ich möchte noch auf Artikel 56 hinweisen, wo wir eine Übergangsfrist haben, wonach Personen, die hier in einer altrechtlichen Situation sind, Zeit haben, die Anforderungen zu erfüllen und diesen Kurs dann zu besuchen. Es geht also wirklich um einen Kurs, der heute existiert, aber den wir für die vielen ungelernten Personen im Forst zur Sicherheit und zur Reduktion der Unfälle für obligatorisch erklären wollen.