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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-09-16

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-09-16

Wortprotokoll

Die Einführung des AIA im Ausland wird bereits länger und kontrovers diskutiert. Lange war sich die Politik über die Einführung des AIA uneinig. Nur Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat sehr früh erkannt, wo der Weg hingehen wird, ja hingehen muss. Die Branche hat relativ schnell gemerkt, dass kein Weg am AIA vorbeiführt. Die politischen Parteien haben sich mit der Thematik viel schwerer getan. Heute darf man aber feststellen, dass die Einführung des AIA zwischen der Schweiz und anderen Partnerstaaten ausser bei der SVP weitgehend unbestritten ist. Die internationale Entwicklung hat unser Denken und Handeln eigentlich überrollt und überrannt. Die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist im Gefolge der Finanz- und Schuldenkrise zu einem wichtigen und breitverfolgten Anliegen der Weltgemeinschaft geworden.

Im Juli 2014 hat die OECD den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet. An der Plenarsitzung des Global Forum über Transparenz und den Austausch von Informationen für Steuerzwecke vom Oktober 2014 in Berlin haben sich fast hundert Staaten zur Einführung des neuen globalen Standards bekannt. Den ersten Austausch haben die einen Staaten für 2017 und die anderen für 2018 angekündigt. Am Gipfeltreffen der G-20-Staaten vom November 2014 haben die Staatschefs die rasche Einführung des automatischen Informationsaustauschs bekräftigt. Für die internationale Gemeinschaft ist die Einführung des AIA also unbestritten. Die Schweiz ist gut beraten, dies ebenfalls zu tun. Es gibt schlicht keine Alternative dazu.

Die Schweiz hat sich bei der Erarbeitung des globalen Standards aktiv und konstruktiv eingebracht. Der Bundesrat hat viel erreicht, so zum Beispiel, dass der internationale Standard hohen Ansprüchen genügen muss. So war ihm wichtig, dass die Vertraulichkeit sichergestellt werden kann, dass die Reziprozität garantiert werden muss und dass die Abkommen zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen umfassen müssen.

Um den AIA zwischen Partnerstaaten umsetzen zu können, ist einerseits die Genehmigung des Amtshilfeübereinkommens der OECD erforderlich, und andererseits brauchen wir zusätzlich ein flankierendes Bundesgesetz, weil im Übereinkommen nicht alle Details der Umsetzung geregelt sind. Das AIA-Gesetz enthält zum Beispiel auch Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen.

Die Umsetzung des AIA wird nicht mit allen Staaten einfach sein. Mit den wichtigsten Finanzplätzen sollte dies keine grösseren Schwierigkeiten bereiten, aber bei Staaten, in denen zum Beispiel der Datenschutz nicht gewährleistet ist, darf nicht übereilt gehandelt werden. Wir haben aber die Möglichkeit, den AIA mit Partnerstaaten bilateral einzuführen. So kann auf die jeweilige Situation des Partnerstaates individuell eingegangen werden.

Eine grössere Diskussion dürfte auch die Einführung einer separaten Steueridentifikationsnummer auslösen. Die Kantone fordern vehement die Verwendung der AHV-Nummer für die Identifikation. Es wäre aus unserer Sicht zu begrüssen, wenn nicht noch eine zusätzliche Identifikationsnummer eingeführt werden müsste. Diese Frage gilt es während der [PAGE 1618] Behandlung dieser beiden Vorlagen im Parlament noch mehr abzuklären.

Die beiden Einzelanträge Regazzi und Romano lehnt die BDP-Fraktion ab.

Der Einzelantrag Romano fordert die Unterstellung der Vorlage unter das obligatorische Referendum. Dies wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Vorlage verfassungswidrig wäre. Dem ist aber aus unserer Sicht nicht so. Sowohl ein Gutachten von Professor Matteotti als auch ein solches des EJPD haben klar aufgezeigt, dass die Vorlage verfassungskonform ist.

Der Einzelantrag Regazzi fordert eine Steueramnestie. Dies ist aus unserer Sicht nicht angebracht und auch nicht nötig. Im vorgesehenen Verfahren gegenüber dem Ausland besteht ja die Möglichkeit der Selbstanzeige. Die Steuern müssen dann für einige Jahre nachbezahlt werden, aber die Nichtdeklaration bleibt im Verhältnis zum Ausland straffrei; und das ist richtig in diesem Verhältnis zum Ausland. Falls irgendwann aber im Inland eine Rechtsänderung, zum Beispiel mit der Einführung des AIA, erfolgen sollte, wird es eine generelle Steueramnestie brauchen. Aber diese braucht es nicht heute, zum heutigen Zeitpunkt, im Verhältnis zum Ausland.

Die BDP-Fraktion wird selbstverständlich auf die beiden Vorlagen eintreten und ihnen zustimmen.