Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-16
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen mit der Minderheit Matter bei Artikel 20 Absätze 1 und 1bis des AIA-Gesetzes, dass die Daten, die aus dem Ausland übermittelt werden, nicht direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung gehen. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes beantragen wir, hier einen Zwischenschritt vorzusehen, wonach diese Daten zunächst an eine unabhängige Stelle gelangen. Von dort können sie nur dann herausgelöst werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass zum Zweck einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen gebraucht wurden, um Dritte zu täuschen, oder dass vorsätzlich und fortgesetzt ein grosser Steuerbetrag hinterzogen, Beihilfe zum Steuerhinterzug geleistet oder dazu angestiftet wurde.
Wie bereits bei der Begründung des Rückweisungsantrages erwähnt, will die SVP-Fraktion nicht, dass Bankkontoinformationen von Schweizer Bürgern unterschiedlich behandelt werden, je nachdem ob sich ein Konto in der Schweiz oder in der EU befindet. Würde dies so eingeführt, sähen wir uns hier im Rat schon bald mit der Forderung konfrontiert, dass [PAGE 1630] diese Ungleichbehandlung von Schweizer Vermögenswerten, je nachdem ob ein Schweizer oder ein EU-Bankkonto betroffen ist, nicht gerechtfertigt sei. Die SVP ist der Meinung, dass eine Person im Inland gleich behandelt werden muss, unabhängig davon, woher die Daten stammen. Zudem geht es nicht an, dass der Staat in Fällen ohne begründeten Verdacht Daten sammelt und sichtet - gerne erinnere ich insbesondere die Linke an die Fichenaffäre von Ende der Achtzigerjahre.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Minderheitsantrages Matter.