Gutzwiller Felix · Ständerat · 2015-09-21
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-21
Wortprotokoll
Sie wollen mir nachsehen, dass ich als Nichtkommissionsmitglied hier einen Einzelantrag stelle. Die einzige Legitimation, die ich habe, ist die, dass ich mich schon mehrmals in früheren Debatten zu Kohlekraft-/Gaskraftwerken geäussert habe, vor allem wenn es um klimapolitische Ziele ging. Aus dieser Optik möchte ich Ihnen beantragen, die Formulierung des Bundesrates beizubehalten, die der Nationalrat gestrichen hat.
Es scheint mir eigentlich völlig selbstverständlich, dass aus klimapolitischen Gründen, wenn je überhaupt ein neues fossil-thermisches Kraftwerk in der Schweiz ein Thema wäre, sichergestellt sein müsste, dass erneuerbare Alternativen auch wirklich geprüft würden. Nun kann man sich darüber streiten, ob es überhaupt realistisch ist, dass solche Projekte entstehen. Aber wie dem auch immer sei: Wenn sie entstehen, sollte geprüft werden, ob eben erneuerbare Alternativen nicht genügen könnten und nicht vorliegen würden.
Zudem sollte, wenn ein solches Kraftwerk gebaut würde, mit dem zweiten Teil der bundesrätlichen Formulierung sichergestellt werden, dass die Energie maximal genutzt werden könnte, beispielsweise für Prozesswärme in der Industrie, und nicht einfach durch das Kamin als Abwärme verpuffen würde. Seit 1988 haben wir eine solche Formulierung im Energiegesetz. Der Bundesrat hat sie leicht modernisiert und in Artikel 6 Absatz 2 aufgenommen. Wenn ich die Debatte im Nationalrat verfolge, dann sehe ich, dass eigentlich einzig das Argument, dass das etwas schwerfällig und nicht besonders praktikabel sei, zu dieser Streichung geführt hat.
Aus der Optik dieser doch relativ schwachen Argumente, aus der Optik, dass es offensichtlich ist, dass eine erneuerbare Alternative geprüft sein müsste, bitte ich Sie, auf den ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlag zurückzukommen und Artikel 6 Absatz 2 - vom Nationalrat gestrichen - wieder aufzunehmen.