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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-21

Wortprotokoll

Es ist für eine Regierung und auch für ein Parlament schon wichtig, dass man irgendwelche Ziele nennt. Es gibt auch im heutigen Energiegesetz ein Zubauziel für die Wasserkraft, das von Ihnen so bestimmt worden ist. Sie haben in der Legislaturplanung Ziele formuliert; zum Teil sind es Indikatoren, zum Teil gesetzliche Ziele wie das Verlagerungsziel oder das CO2-Reduktionsziel. Dann gibt es auch die Vollbeschäftigung als Ziel, also eine Arbeitslosenquote von ungefähr 3 Prozent. Solche Ziele gibt es in vielen Bereichen, wenn auch auf unterschiedlicher Flughöhe. Wenn eine Regierung nicht mehr sagt, wohin man überhaupt gehen will - auch als Orientierungshilfe für Investoren -, dann fehlt etwas für die Führung des Landes. Ob man es nun "Ziel" oder "Richtwert" nennt, ist für mich nicht matchentscheidend. Doch Investoren lesen daraus schon ein klares Bekenntnis der Politik zur Frage ab: Wohin will die Schweiz?

Ich komme zum internationalen Bereich: Die EU hat schon seit Langem Ziele formuliert, nämlich die 20/20/20-Ziele: 20 Prozent Energieeffizienz, 20 Prozent erneuerbare Energien, eine 20-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen. Sie hat mittlerweile Ziele für 2030 formuliert. Es gibt zudem den Klimaprozess. Auf internationaler Ebene ist es völlig normal, dass man sich an Richtwerten und Zielen orientiert. Eine andere Frage ist dann, wie hoch ein Ziel gesteckt sein soll. Die Höhe, welche der Bundesrat vorschlägt, entspricht genau den Potenzialabschätzungen gemäss den Energieperspektiven. Es ist also nicht nur eine Schätzung, sondern entspricht dem Ausbaupotenzial. Es sind Werte, die man 2013 nochmals justiert hat, wobei man die parlamentarische Initiative 12.400 und auch die Preisentwicklungen bei der Fotovoltaik usw. berücksichtigt hat.

Wir haben das KEV-Cockpit, das auch ein wenig Auskunft darüber gibt, wie viele Projekte wir auf der Warteliste haben. Im Moment haben wir auf der Warteliste Projekte mit 6,5 Terawattstunden. Wenn Sie also sagen, dass die Produktion bis 2020 bei 4,4 Terawattstunden liegen soll, dann ist dieser Richtwert eigentlich jetzt schon so gut wie sicher. Diese Projekte haben wir auf der Warteliste. Es wird vielleicht nicht alles gebaut, oder gewisse Projekte scheitern an Beschwerden; die Richtwerte sind nicht ambitiös, sondern so gut wie sicher. Deshalb, das wurde richtig von Herrn Ständerat Luginbühl gesagt, hat diese Reduktion der Richtwerte in der Fassung der Mehrheit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates nur damit zu tun, dass sie eben auch die Förderung anders alloziert hat, insofern ist das kongruent mit ihrem Konzept. Den Antrag der Minderheit II auf Streichen aber verstehe ich wirklich nicht, denn die Ziele für den Zubau sind eine wichtige Orientierung für die Investoren. Sie sind ein politisches Bekenntnis; das ist nichts Neues, wir haben das heute schon im Energiegesetz.

Ich empfehle Ihnen natürlich am liebsten, dem Bundesrat zu folgen. Mit ihrem Konzept der Förderung ist die Mehrheit aber natürlich auch kongruent. [PAGE 934]