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Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2002-03-04

Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-04

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, wenn Kommunikation in unserer Zeit ohne Handys stattfinden müsste. In der Tat, der Mobilfunk boomt, und wenn es so weitergeht, wird es in der Schweiz bald einmal gleich viele Handys wie Einwohner geben. Gerade auch in ländlichen Gebieten und in Berggebieten ist das Handy zu einem unverzichtbaren Kommunikationsmittel geworden. Ich erwähne das Beispiel meiner Herkunftsgemeinde Grindelwald: Dank dem Mobilfunknetz kann man 18 Bergrestaurants und im Sommer mehr als 20 bewirtschaftete Sennhütten kommunikationsmässig erschliessen. Dazu gibt es auch noch zahlreiche ganzjährig bewohnte und abgelegene Einzelsiedlungen, die mit dem Mobilfunk in die Talgemeinschaft eingebunden werden. Die betriebs- und volkswirtschaftlichen Vorteile für die betroffenen Betriebe und Unternehmungen sind enorm. Das Mobilfunknetz hat hier zudem auch einen bauökonomischen Aspekt: Es erspart den in dieser Talgemeinde besonders [PAGE 4] kostenintensiven Bau von vielen Telefonfestnetzleitungen. Ziehen Sie alle Gemeinden und Regionen unseres Landes in gleicher Weise in diese Rechnung ein, so würden Sie wohl auf unglaubliche Zahlen stossen.

Mobilfunk ermöglicht also den Bergregionen ein Telekommunikationsangebot von annähernd gleichem Standard wie in den Agglomerationen. Mobilfunk ist demgemäss für die Wirtschaft in diesen Gebieten unverzichtbar geworden. Fragen Sie unseren Kollegen Fritz Oehrli: Er ist Bergbauer; seitdem er ein Handy hat, erreiche ich ihn fast überall und immer. Man kann in der Tat sagen, dass "MMM" nicht eine Sache der Migros ist, sondern "Mobilfunk macht's möglich" heisst.

Ich bin froh, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mobilfunknetzes anerkennt. Der volkswirtschaftliche Nutzen dieses zum wichtigsten Kommunikationsmittel gewachsenen Mobilfunks kommt aber nur dann voll zum Tragen, wenn auch das dazu benötigte Antennennetz als Grundinfrastruktur vorhanden ist. Und gerade da hapert es in unserem Land. Man will, man möchte, aber man kann eben vielfach nicht. Der Ausbau dieser Grundinfrastruktur, die dringend notwendige Ergänzung der Standorte, kommt nur sehr zögernd voran. Die konkrete Umsetzung von Vollzugsempfehlungen wirkt bremsend und verhindernd. Selbstverständlich soll der Mensch vor nichtionisierender Strahlung geschützt werden, aber das ist eine Frage des Masses. Wenn nun der Bundesrat und das Buwal, die sich ansonsten an europäische Regelungen halten, hier in übertriebener Form das Schutzargument gewichten, werden sie zu Behinderern dieser für Gesellschaft und Wirtschaft wichtigen Mobilkommunikation.

Konsequenterweise müssten der Bundesrat und das Buwal den Gebrauch von vielen elektrischen Geräten in Haushalten und Gewerbebetrieben sofort untersagen, weil dort die Abstrahlung viel, viel grösser ist und eine weit höhere Immissionsbelastung festgestellt werden kann als bei Mobilfunkantennen; ich denke etwa an elektrische Radiowecker in Schlafzimmern, an Halogenspotbeleuchtung usw. Wir wollen doch in dieser Sache nicht Weltmeister werden, indem wir die internationalen Grenzwerte noch massiv übertrumpfen.

In seiner Antwort zu Frage 6 der dringlichen Interpellation weist der Bundesrat darauf hin, dass ein Bereinigungsprozess im Gang ist. Darüber bin ich froh; nur merkt man im Moment nicht so viel davon. Die SVP-Fraktion erwartet, dass der Bundesrat vernünftig, praxisnah, nicht entwicklungshemmend und nicht einseitig gewichtend entscheiden wird. Die SVP-Fraktion erwartet vor allem auch, dass er dies sehr rasch tun wird, damit all die Nachteile, die auch mein Vorredner aufgelistet hat, nicht eintreten können und damit die Rechtsunsicherheit endlich beseitigt werden kann - nicht zuletzt im Interesse der Benutzer und im Interesse der Wirtschaft.

Wir bitten Sie, das Postulat Wyss 00.3682 ebenfalls abzulehnen.

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