Estermann Heinrich · Nationalrat · 2002-03-04
Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-04
Wortprotokoll
Die Kernfrage in diesem Regelungsbereich lautet: Warum braucht die Schweiz in einem internationalen Mobilfunkmarkt überhaupt Sonderregelungen mit viel höheren Eck- und Messwerten als die übrigen europäischen Staaten? In vielen Bereichen wollen und müssen wir heute mindestens EU-kompatibel sein, was eindeutig richtig ist. Was aber hier zur rechtsgültigen Verordnung zu werden droht, ist überhaupt nicht angepasst, sondern dermassen scharf formuliert, dass es an Marktdiskriminierung grenzt. Es ist sogar zu befürchten, dass die Anwendung der Empfehlungen des Buwal eine Verschlechterung der Mobilfunkversorgung in der Schweiz zur Folge haben wird.
Die Bewilligungsinstanzen für Mobilfunkantennen sind die Kantone und Gemeinden. Heute herrscht bei den Bewilligungsbehörden wie bei den Marktteilnehmern eine allgemeine Rechtsunsicherheit. Das Fehlen verbindlicher Ausführungsbestimmungen führt zu ganz unterschiedlichen kantonalen Individuallösungen, die oft mit Sonderauflagen verschärft sind. Dieser Zustand ist in Zukunft nicht mehr haltbar. Deshalb muss der Bundesrat für sofortige Klarheit sorgen, das heisst klare, im europäischen Kontext stehende Richtlinien erlassen. Die heute herrschende Situation auf dem Mobilfunkmarkt in der Schweiz darf nicht so weit führen, dass anstatt einer weiteren Verbesserung der Versorgung das Gegenteil eintritt. Alle KMU in den Sektoren Bau, Transport, Installation usw. sind mit ihren kleinen administrativen Infrastrukturen auf den Mobilfunk angewiesen. Dies gilt auch für die Land- und Forstwirtschaft. Vom Chef bis zum Lehrling wird das Handy als Mittel zum Disponieren und zum Übermitteln von Informationen sehr geschätzt und auch gebraucht. Eine Verschlechterung der Versorgung hätte schlimme volkswirtschaftliche Auswirkungen auf das Gewerbe.
Zusammenfassend bitte ich den Bundesrat, dahingehend zu wirken, dass in unserem Land ab sofort eine überarbeitete Verordnung, die dem WHO-Standard und den geltenden europäischen Normen entspricht, angewandt wird. Dadurch soll Rechtssicherheit für die Bewilligungsbehörden und die Anbieter im Mobilfunkbereich hergestellt werden. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, sich für die notwendigen Rahmenbedingungen und für eine wichtige Branche einzusetzen.