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Schilliger Peter · Nationalrat · 2015-12-01

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Natürliche Ressourcen sind von zentraler Bedeutung und eine Basis für die Wohlfahrt unserer Gesellschaft. Diese natürlichen Ressourcen, zu denen Wasser, Boden, saubere Luft, Energierohstoffe und Metalle gehören, sind auf unserem Planeten, der Erde, in einer bestimmten Menge vorhanden. Will unsere Gesellschaft auf lange Zeit aus diesen Ressourcen Nutzen ziehen, ist eine sorgsame Nutzung Pflicht. Im Gegensatz dazu wachsen weltweit die Bevölkerung, der Konsumbedarf und ebenso der Konsumanspruch jedes Einzelnen. Diese entgegengesetzt wirkenden Trends verlangen in der Produktion von Gütern neue Technologien, speziell im Bereich der verwendeten Menge an Ressourcen, beim Recycling der Stoffe oder in der Substitution von rar werdenden Stoffen durch andere Materialien. In der Umsetzung dieser Nutzungseffizienz sieht sich vor allem die Wirtschaft laufend vor neuen und immer komplexer werdenden Herausforderungen.

Die Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft", kurz "Grüne Wirtschaft", will eine ressourceneffiziente Wirtschaft schaffen und geschlossene Stoffkreisläufe fördern. Die Initiative wurde am 6. September 2012 fristgerecht und mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie fordert für 2050 einen ökologischen Fussabdruck der Schweiz, der, auf die Weltbevölkerung hochgerechnet, eine Erde nicht überschreitet.

Der Bundesrat ist mit dem Initiativkomitee einig, dass der heutige Verbrauch von natürlichen Ressourcen nicht nachhaltig ist. Würden weltweit alle Bewohner so wie die Schweizer Bevölkerung leben, wären etwa 2,8 Erden nötig. Er unterstützt daher die Stossrichtung der Volksinitiative, geht aber davon aus, dass das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen ökologischen Fussabdruck von einer Erde zu haben, nicht umsetzbar ist.

Als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative schlägt der Bundesrat eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) vor. Dieser Gegenvorschlag wurde im Stände- und im Nationalrat beraten. Es zeigte sich, dass bezüglich einer USG-Revision die Mehrheitsverhältnisse sehr knapp sind. In der Herbstsession lehnte der Nationalrat die Gesetzesvorlage schlussendlich mit 95 zu 92 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.

Die eigentliche Initiative hat Ihre UREK an ihrer Sitzung vom 2. November 2015 beraten. Als Beratungsgrundlage diente ihr die Botschaft des Bundesrates vom Februar 2014. In dieser hält der Bundesrat fest, dass er den Bedarf für eine grüne Wirtschaft bereits im Jahre 2010 anerkannt und erste wichtige Schritte mit sechs Handlungsfeldern zur grünen Wirtschaft eingeleitet hat. Mit der Verabschiedung des Aktionsplans "Grüne Wirtschaft" im Jahre 2013 hat er sein diesbezügliches Engagement bekräftigt. Die Volksinitiative lehnt der Bundesrat in seiner Botschaft jedoch als zu weit gehend ab. Aus heutiger Sicht sei das Ziel "Fussabdruck eine Erde bis 2050" kaum umsetzbar, beziehungsweise man müsste definieren, was damit genau gemeint sei.

Die Beratung in der UREK hat gezeigt, dass die Befürworter der Initiative grundsätzlich gesetzlichen Handlungsbedarf sehen und eine USG-Revision im Sinne des indirekten Gegenvorschlages als erste Etappe verstehen; die ganze Reise sei dann die Initiative. Die ablehnende Seite weist darauf hin, dass es keine weiteren Regelungen braucht und es aus ihrer Sicht eine Gesetzgebung auf Vorrat wäre. Dies habe sich bereits bei der Beratung des Gegenvorschlages gezeigt. Man habe erkannt, dass die Wirtschaft, die im Zentrum dieser Initiative steht, schon heute gute Arbeit leistet. Gerade beim Verbrauch von Stoffen wie Aluminium, Glas und PET werden auf freiwilliger Basis sehr hohe Recyclingquoten erreicht. Branchen wie die Zementindustrie haben ohne gesetzliche Vorgabe Vereinbarungen mit hohen ökologischen Zielwerten unterzeichnet.

Die Umsetzung der Initiative würde auf Stufe Wirtschaft einen grossen Zusatzaufwand auslösen. Ist Not vorhanden, ist der Leidensdruck da, um diesen Mehraufwand zu rechtfertigen? Kann man der Schweizer Wirtschaft, die mehr als auch schon unter internationalem Wettbewerbsdruck steht, wirklich noch weitere, nicht zwingend notwendige Mehrbelastungen zumuten? Zudem wurde argumentiert, dass die Definition des ökologischen Fussabdrucks sehr kompliziert und akademisch sei, und die Initiative wurde auch als Freipass für viel Bürokratie, verbunden mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten, gewertet.

In der abschliessenden Abstimmung hat die UREK-NR mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Im Namen der grossen Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dieser Empfehlung zu folgen.