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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2015-12-01

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Die Grünen haben mit ihrer Volksinitiative ein Problem aufgegriffen, welches politisch kaum bestritten ist, nämlich die Ressourcenknappheit. Mit der Bewirtschaftung solcher Probleme kann man 100 000 Unterschriften sammeln, keine Frage, das wissen die meisten Parteien. Es ist gut, dass es ein Parlament gibt, welches die Aufgabe hat, den mit der Initiative vorgeschlagenen Lösungsweg dann kritisch zu durchleuchten. Das hat die CVP-Fraktion getan. Sie kommt zum Schluss: Nein, so geht es nicht.

Der Reihe nach: Es ist richtig, die Schweiz beansprucht die natürlichen Lebensgrundlagen viel zu stark. Wir tragen dazu bei, dass sich unser Klima erwärmt, dass Biodiversität verlorengeht, dass Böden erodieren und dass Bodenschätze über die Massen ausgebeutet werden. Wir haben uns in der Sommer- und in der Herbstsession schon hinlänglich über die Nachhaltigkeit unseres derzeitigen Wirtschaftens gestritten. Was vor den Wahlen galt, gilt auch nach den Wahlen. Deshalb sage ich noch einmal, was ich damals gesagt habe: Die Schweiz ist ein ressourcenarmes Land, unter dem Strich ein Nettoimporteur von Rohstoffen. Nur schon aufgrund dieser Betrachtung ist es ein volkswirtschaftliches Gebot, dass wir die Ressourceneffizienz steigern und uns damit von hohen Kostenblöcken und Versorgungsrisiken befreien. Eine Umweltschutzgesetzgebung, welche die Ressourcenfragen mit einbezieht, ist daher eine wirtschaftsfreundliche Gesetzgebung. Es wäre angebracht, die Umweltschutzgesetzgebung um die Ressourcenfrage zu erweitern. Nun verlangt aber die Initiative, die wir jetzt beraten, nicht eine Gesetzesreform, sondern die Verankerung der grünen Wirtschaft in der Verfassung, und zwar in einer absoluten, schlicht nicht umsetzbaren Form.

Der ökologische Fussabdruck, auf den sich die Initiative bezieht, ist ein akademisches Konstrukt, das man je nach Gusto, sprich je nach Nutzen, auslegen kann und das deshalb in der Bundesverfassung nichts zu suchen hat. Der Kommissionssprecher hat bereits auf die Interpretationsschwierigkeiten hingewiesen.

Auch sonst: Die Initiative öffnet Tür und Tor für Umsetzungsmassnahmen, die zwar viel kosten, aber unter dem Strich nichts bringen. Man denke an all das, was wir aus dem Gegenvorschlag gekippt haben, bevor wir ihn abgeschossen haben. Beispiele sind Produktedeklaration, ineffiziente Sammlungen oder die Rückverfolgbarkeit. Das ist alles kaum umsetzbar und unter Wahrung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit schlicht nicht machbar.

Es hätte einen besseren Weg gegeben. Anstatt irgendetwas Nichtumsetzbares in die Bundesverfassung zu schreiben, hätte man besser direkt die entsprechenden Anpassungen im Umweltschutzgesetz vornehmen können. Das hatte der erwähnte Gegenvorschlag vorgesehen. Nun, wir haben ihn, nachdem wir ihn in langer Diskussion optimiert hatten, in der [PAGE 1945] Gesamtabstimmung versenkt. Nachdem auch die ständerätliche Kommission jetzt Nichteintreten beschlossen hat, ist kaum absehbar, dass dieser Gegenvorschlag in irgendeiner Form noch kommt.

Es stehen also jetzt nur noch zwei Extrempositionen zur Auswahl: jene des Nichtstuns und jene des Überbordens. Den goldenen Mittelweg haben wir mit dem optimierten Gegenvorschlag begraben.

Die grüne Wirtschaft ist eine Sache, welche nicht unsere, sondern die nachfolgende Generation betrifft. Die nachfolgende Generation wird darunter leiden, dass wir es nicht geschafft haben, einen gangbaren Weg bei der Ressourceneffizienz zu finden. Sie wird darunter leiden, dass der Wirtschaft die benötigten Ressourcen nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Das ist nicht nur ein Umweltproblem - das ist vor allem ein ökonomisches Problem. Nicht wir, sondern unsere Kinder werden also wirtschaftliche Einbussen haben. Deshalb ziehe ich das Résumé zu dieser Sache auch in der Sprache meiner Kinder: Bei der grünen Wirtschaft hat das Parlament "abgeloost - voll abgeloost, aber so was von!".

Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.