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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2000-03-08

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion um Zustimmung zu Artikel 14 Absatz 2 und um Ablehnung des Streichungsantrages der Minderheit Gysin Hans Rudolf.

Wer Artikel 14 Absatz 2 streicht, ist für Marktbehinderung und Zusatzrenten zugunsten der Pharmaindustrie. Es wurde im Vorfeld auch immer wieder darüber geschrieben, das sei ein Schicksalsartikel des Heilmittelgesetzes und ein Lackmustest für die Marktwirtschafter. Es gibt Sonntagsliberale, d. h., am Sonntag predigt man Wettbewerb, und von Montag bis Freitag werden Preisabsprachen gemacht und Monopolrenten erwirtschaftet. Wir haben jetzt einige ordnungspolitische Pirouetten miterlebt. Was da nicht alles an "Heimatschutzargumenten" mobilisiert wird, um ausgerechnet in [PAGE 95] diesem 4,5-Milliarden-Franken-Markt der Medikamente den Wettbewerb nicht zuzulassen! Die Wettbewerbskommission, die Preisüberwachung, der Bundesrat sind für Parallelimporte, und in der EU ist Parallelimport unter den 15 Ländern zugelassen. Nur grenzt sich der EU-Markt noch gegen aussen ab. Es gibt neben der Landwirtschaft kaum eine protektionistischere und wettbewerbsfeindlichere Industrie als die Basler Pharmaindustrie, deshalb auch die Bussen und Kartellklagen in den USA und Kanada.

98 Prozent der hier produzierten Pharmazeutika werden exportiert. Und jetzt kommt man mit dem Argument, die 2 Prozent, die in der Schweiz verkauft werden, müssten viel teurer sein, um die Forschungskosten in der Schweiz zu bezahlen. Das geht im Zeichen der Globalisierung nicht mehr. Diese Forschungskosten müssen verteilt werden. Es kann nicht angehen, dass der Schweizer Konsument mit einem Anteil von nur 2 Prozent der Produktion das Doppelte für Medikamente zahlt, wobei die restlichen 98 Prozent - die exportierte Ware - dann billiger sein sollen.

Es geht aber nicht nur um die Basler Produzenten. 70 Prozent der hier konsumierten Medikamente werden in die Schweiz importiert. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Dieses Ventolin (Asthmamittel), das ich im Winter im Sack herumtragen muss, wird von Glaxo-Wellcome in England produziert. In der Schweiz kostet das 18 Franken. In Brüssel bekomme ich genau das gleiche Produkt für Fr. 7.20, und Glaxo-Wellcome macht auch in Brüssel noch ihren Gewinn.

Wollen Sie jetzt diesen Heimatschutz weiterführen? Es ist ein 4,5-Milliarden-Franken-Markt. Herr Gysin Hans Rudolf, ich streite nicht, wie gross das Potenzial ist. Das Bundesamt für Sozialversicherung rechnet bei den kassenpflichtigen Medikamenten mit einer Ersparnis von 300 Millionen Franken; man kann auch ein Potenzial von 1 Milliarde Franken errechnen; man muss aber immer das Senkungspotenzial von der ausschöpfbaren Preissenkung unterscheiden. Ich bin der Meinung, dass natürlich nicht das ganze Potenzial ausschöpfbar ist.

Hier brauchen wir eine Abstimmung unter Namensaufruf, denn das ist ein "Lackmustest" für jene, die immer vom Kosten-Sparen reden - gerade im Gesundheitswesen - und die Marktwirtschaft predigen.

Abschliessend noch einige Bemerkungen zu den anderen Anträgen: Als erstes zum Eventualantrag Lalive d'Epinay: Mit der Formulierung von Artikel 14 Absatz 2 von Frau Lalive d'Epinay könnten wir leben. Ihr Artikel 14 Absatz 3 ist hingegen wieder ein Importschutz über den Patentschutz; das ist jetzt die neue Masche der Pharmalobby. Man sagt nämlich, dass man formal Parallelimporte zulasse, aber blockt diese dann über das Patentrecht ab. Deswegen bitte ich Sie sehr, den Eventualantrag Lalive d'Epinay abzulehnen. Das ist nichts anderes, Frau Lalive d'Epinay, als eine staatlich regulierte Distributionspolitik, die bei den patentierten Produkten dem Alleinimporteur im kleinen Schweizer Markt das Monopol gewährt.

Zum Antrag Meier-Schatz: Frau Meier-Schatz möchte mit Ihrem Artikel 14 Absatz 4 einfach noch eine Sicherung einbauen. Wir sind dann einverstanden, Frau Meier-Schatz, wenn Sie davon reden, dass das Patent im Ursprungsland nicht subventioniert werden darf. Aber Sie müssen das Wort "reguliert" durch "subventioniert" ersetzen - Sie nicken dazu. "Regulieren" kann nämlich so ausgelegt werden, dass in jedem Land - das ist richtig gesagt worden - die Preise formal reguliert sind, und man darf sich dann nicht auf das berufen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen, den Antrag der Minderheit Gysin Hans Rudolf abzulehnen, denn dieser Antrag zu Artikel 14 Absatz 2 ist wirklich der "Killerantrag" gegen den Wettbewerb. Ich bitte Sie, auch den Antrag Lalive d'Epinay abzulehnen und den Antrag Meier-Schatz anzunehmen, worin der Begriff "reguliert" durch "subventioniert" ersetzt wird.