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Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-01

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Nachdem Herr Bundesrat Burkhalter erneut bezüglich Artikel 6 Absatz 2 interveniert und gefragt hat, ob die Berichtigung dieses Textes nicht ein Fall für die Redaktionskommission wäre, möchte ich Ihnen bekanntgeben, dass sich die vorberatende Kommission mit dieser Frage auseinandergesetzt und auch eine Einschätzung der Parlamentsdienste dazu eingeholt hat: Im Zweifelsfall soll die Regel gelten, dass nicht die Redaktionskommission einen Gesetzestext korrigiert, sondern das Parlament selber. Immerhin geht es vorliegend um die Streichung einer Institution. Zugegebenermassen spricht die Logik für ein redaktionelles Versehen. Immerhin hat man es weder beim Verfassen des bundesrätlichen Entwurfes noch in der Vorberatung in der nationalrätlichen Kommission, noch in der Beratung im Nationalrat gemerkt. Das ist doch ein Indiz dafür, dass es mehr als bloss ein Verschrieb ist.

Ich möchte nicht, dass in Zukunft im Zweifelsfall die Redaktionskommission einen Gesetzestext korrigiert. Im Zweifelsfall sollen es die gesetzgeberischen Organe sein, die Gesetzestexte korrigieren. Das bedeutet zwar einen kleinen Umweg. Sie werden sich morgen oder übermorgen trotzdem über grünes Licht für die Ratifikation des Übereinkommens freuen können, Herr Bundesrat. Ich glaube, es lohnt sich wirklich nicht, einen Streit darüber zu führen, ob die Redaktionskommission oder das Parlament den Fehler korrigieren soll. [PAGE 1131]