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Baumann Isidor · Ständerat · 2015-12-01

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Ich bin jetzt der Zweite, der einen, wie ich erst heute zur Kenntnis genommen habe, anscheinend unsympathischen Einzelantrag stellt. Ich möchte mich mindestens daran orientieren, was der Ständeratspräsident gestern in seiner Antrittsrede gesagt hat. Er hat gesagt: Seid [PAGE 1125] frei im Tun, Handeln und Entscheiden. Ich habe mich entschieden, einen Antrag einzureichen.

Ich habe den Antrag eingereicht, damit man die Direktzahlungen nicht kürzt. Frau Bundesrätin, als Begründung werfe ich dem Bundesrat nicht vor, wider Treu und Glauben gehandelt zu haben; das mussten Sie sich schon genügend anhören. Sie haben uns in Ihrem Eintretensvotum die Teuerungsmechanismen von minus 1,2 Prozent bis plus 3 Prozent ausführlich erklärt und glaubhaft gemacht, dass damit die Erhöhung bzw. die Beibehaltung der Direktzahlungen gemäss Budget 2015 nicht notwendig sind. Das ist die eine Seite der Medaille. Es gibt aber noch eine andere. Der Preiszerfall bei der Milch zusammen mit einem historischen Tief beim Zucker und bei anderen Produkten, die in der Schweiz produziert werden, ist Grund dafür, dass die Direktzahlungen aufrechterhalten werden sollten. Es gibt im Weiteren den Importdruck. Ich erinnere an die Diskussion über das Cassis-de-Dijon-Prinzip, den Einkaufstourismus, die Frankenstärke. Das sind Themen, über die sich die Landwirte den Kopf zerbrechen. Aus diesen Gründen sehen sie die einzige Chance, um ihre Einkommen einigermassen zu sichern, in den Direktzahlungen. Die Kürzung von 61 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2015, ja sogar eine Kürzung gegenüber dem Rechnungsabschluss 2013 von 43 Millionen Franken ist den Bauernfamilien nicht zuzumuten.

Ich bitte Sie, diese Kürzung nicht vorzunehmen. Dafür möchte ich Ihnen zwei, drei Argumente geben.

Erster Punkt: Das Parlament hat sich im Bundesbeschluss für den Zeitraum 2014-2017 dafür ausgesprochen, 2,814 Milliarden Franken pro Jahr für die Direktzahlungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind nun in der Hälfte dieser Periode 2014-2017, und ich bin der Meinung, wir sollten nicht auf halbem Weg die Übungsanlage verändern.

Ein zweiter Punkt: In der Agrarpolitik 2014-2017 arbeitet man sehr viel mit Programmen und mit Vereinbarungen mit der Landwirtschaft. Die Landwirte sind Verpflichtungen eingegangen, sie haben investiert und damit Kosten verursacht, die sie mit den Direktzahlungen wieder kompensieren sollten. Diese Verträge laufen teils bis sechs Jahre und sind im Interesse der Öffentlichkeit.

Dritter Punkt: Die Einkommen in der Landwirtschaft bleiben nach wie vor rund 30 Prozent unter den vergleichbaren Einkommen, und das ist absolut unbefriedigend. Vielleicht noch ein aktuelles Beispiel: Ich war an einer Veranstaltung in meinem Kanton, wo man den Lagebericht, also die finanzielle Situation der Landwirtschaft, offengelegt hat. Ich will Sie nicht langweilen oder Ihnen sogar ein schlechtes Gewissen machen, indem ich Ihnen sage, was alles in diesem Bericht steht. Ich nenne nur zwei elementare Punkte: Die Liquidität in der Landwirtschaft ist sehr, sehr knapp, das heisst, in vielen Betrieben ist kaum mehr Liquidität vorhanden. Und wohl die schlimmste Aussage in diesem Bericht, die mit Buchhaltungsergebnissen belegt ist, lautet: Ein Viertel der Betriebe weist einen Eigenkapitalverzehr auf. Das sind Gründe, warum man die Direktzahlungen nicht kürzen sollte.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission, die dem Entwurf des Bundesrates folgen will, nicht zuzustimmen, sondern dem Antrag, wie ich ihn gestellt habe, nämlich die Direktzahlungen auf dem Niveau von 2,809 Milliarden Franken aufrechtzuerhalten, zuzustimmen.

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