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Fetz Anita · Ständerat · 2015-12-02

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-02

Wortprotokoll

In einem bin ich mit Kollege Germann einig: Wo gehobelt wird, da fliegen Späne - das sagen wir so in Basel -, und Fehler, vor allem Flüchtigkeitsfehler, passieren sehr schnell. Sie haben Recht, es ist ein Massengeschäft. Aber ich möchte Sie daran erinnern, dass das Strafrecht für solche Bagatellfälle, für Flüchtigkeitsfehler, sowieso keine Strafen vorsieht. Wir haben im Strafrecht die Ausnahmeregelung für Bagatellfälle, also auch für Fälle, bei denen ein Fehler wirklich nicht gewollt war, aus Flüchtigkeit entstanden ist und keine gravierenden Folgen hat. Diese Fehler werden vom Strafrecht gar nicht erfasst. Sie fallen unter die sogenannten Bagatellfälle.

Hier geht es darum, jene Fälle zu erfassen, in denen Mitarbeiter in Finanzinstituten tatsächlich fahrlässig handeln, nicht einfach Flüchtigkeitsfehler machen, sondern fahrlässig handeln. Ich glaube, wir tun der Finanzwirtschaft gar keinen Gefallen, wenn wir die Fahrlässigkeit hier fallenlassen. Sie müssen sich mal vorstellen, Sie wären Chef einer grossen Bank. Da wird es riesige Abwicklungsfälle geben. Da müssen Sie sich darauf verlassen können, dass die Leute, auch wenn sie unter Stress stehen, auch wenn es sehr viele Fälle gibt, sauber arbeiten. Wenn wir jetzt einfach die Fahrlässigkeit rausnehmen - wie gesagt, diese Fälle bleiben Bagatellfälle -, machen wir natürlich ein Türchen auf, um schludrig, und zwar bewusst schludrig zu arbeiten. Das, meine ich, ist dann der Finanzwirtschaft einen Bärendienst geleistet. Das ist übrigens auch der Grund, warum die Bankenwelt mit diesem Artikel nicht nur leben kann, sondern auch sehr froh ist, dass es ihn gibt.

Ich möchte Sie also auffordern, die übergrosse Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu unterstützen und diesem Artikel gemäss Bundesrat zuzustimmen.