Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-12-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Das können wir jetzt ein bisschen kürzer machen. Die Kommission hat unterschieden zwischen fahrlässiger Begehung durch einen Kunden oder durch einen Profi in einem Finanzinstitut. Beim [PAGE 1147] Kunden hat man ein offeneres Herz gehabt. Man hat gesagt, dass da Fahrlässigkeit als Straftatbestand ausgeschlossen sein soll. Man wollte vor allem auch keine Bagatellfälle provozieren. Die Minderheit sah das ein bisschen anders. Sie sehen, dass ich der Minderheit angehöre, die findet, dass solche Abkommen nur funktionieren können, wenn überall mit Sorgfalt gearbeitet wird, selbst dort, wo es den Kunden betrifft. Aber unter uns gesagt: Das wäre jetzt inkohärent, wenn man beim Kunden Fahrlässigkeit bestrafen würde und bei den Beschäftigten nicht.
Deshalb kann ich wirklich aus Überzeugung sagen: Folgen Sie hier der Mehrheit.