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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2000-03-08

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Namens einer klaren Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 14 Absatz 2 mit der Mehrheit zu stimmen und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.

Im Zeitalter von Liberalisierung und Förderung des freien Wettbewerbs schreckt ein Teil unseres Parlamentes ausgerechnet bei einem unserer grössten Handelsmärkte, jenem mit Arzneimitteln, zurück und will an einem Monopol festhalten.

Ich erinnere Sie an die hängige Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" (99.043), die unter anderem velangt, [PAGE 96] dass der freie Import von Heilmitteln aus unseren Nachbarstaaten ohne Zulassungsverfahren möglich werden soll. Diese Initiative ist sehr populär, weiss unser Volk doch inzwischen, dass wir weltweit die teuersten Arzneimittel haben und dass die Krankenkassenprämien in einem direkten Zusammenhang mit diesen hohen Preisen stehen. Die Annahme dieser Initiative wollen wir unter keinen Umständen, denn sie würde gerade unseren Forschungsplatz Schweiz und die KMU gefährden.

Unsere Fraktion sieht keinen Grund, im Rahmen von Artikel 14 Absatz 2 für die Arzneimittel eine Ausnahme zu schaffen, nachdem wir einem freien Wettbewerb zuliebe in diesem Rat vor kurzer Zeit das Binnenmarktgesetz und das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse revidiert haben. Wir wollen den sehr hohen Arzneimittelpreisen in der Schweiz Rechnung tragen und die Möglichkeit der Parallelimporte wahrnehmen.

Die Fassung des Bundesrates - nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission - mit dem Zusatz eines Artikel 14 Absatz 4 nach dem Antrag Meier-Schatz ist moderat; alle Sicherheitsrisiken sind hier berücksichtigt. Wenn wir die erleichterten Zulassungsbedingungen für Parallelimporte heute ablehnen, erhält die viel weitergehende Denner-Initiative beim Volk eine grosse Chance.

Vor dem Mittagessen hat Herr Borer bei Artikel 10 den freien Wettbewerb in jeder Hinsicht gelobt. Weshalb er diesen für den Parallelimport von Arzneimitteln nicht mehr vorsieht, ist mir rätselhaft. Parallelimporte sind volkswirtschaftlich erwünscht und wettbewerbspolitisch geboten. Sie können unter Umständen sogar gegenüber unkontrollierbaren Internet-Einkäufen vorbeugende Wirkung haben.

Deshalb wird die überwiegende Mehrheit der CVP-Fraktion in Artikel 14 Absatz 2 die Fassung des Bundesrates und der Mehrheit unterstützen.