Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-03
Wortprotokoll
Schauen Sie, Herr Nationalrat Hausammann, wir haben jedes Jahr gewisse Kreditreste, und man kann nachweisen, wie diese entstehen. Es ist seit Jahren immer so, dass wir in einem bestimmten Bereich Kreditreste haben.
Sie sehen, welche Maximalbeträge in den nächsten Jahren mit Nachtragskrediten auf Sie zukommen könnten. Die transparenteste Form besteht, denke ich, darin, dass man auf einen bestimmten Zeitpunkt hin budgetiert und dann schaut, was sich verändert. Dann kann man für einen allfälligen Mehrbedarf wieder einen Nachtragskredit anfordern. Alles andere ist doch für die Tribüne! Wenn Sie jetzt irgendwelche Zahlen annehmen, irgendeinen Betrag einstellen und dabei ganz genau wissen, dass Sie trotzdem einen Nachtragskredit benötigen werden, bewegen Sie sich in einem Bereich, in dem es nur noch Unsicherheiten gibt. So kann man nicht budgetieren.
Sie haben aber Recht: Sie werden nächstes Jahr einen Nachtragskredit in der gleichen Grössenordnung haben, wie wir ihn dieses Jahr hatten; dieser wird im Rahmen der Kreditreste auch Platz haben. Wir haben die Schuldenbremse in den mehr als zehn Jahren, seitdem es sie gibt, mit den Nachträgen noch nie geritzt, obwohl die Nachtragskredite in gewissen Jahren relativ hoch waren.
Noch einmal: Die beste Art der Budgetierung besteht darin, eng zu budgetieren, aber dann auch offen zu sein, wenn die Nachtragskredite kommen. Man darf jedoch nicht einfach Fantasiebeträge ins Budget aufnehmen, und das müssten wir ja machen, wenn wir die Asylgesuchszahlen und die Bleibequote im Budget heute einfach erhöhen würden. Sie und ich können heute nicht sagen, wie hoch der richtige Wert wäre. Sie und ich können jedoch sagen, dass es nächstes Jahr einen Nachtragskredit brauchen wird, und im Januar oder Februar 2016 weiss man, wie hoch dieser sein wird.