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Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-12-03

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-12-03

Wortprotokoll

Am 20. November 2015 hat die GPK des Nationalrates einen kritischen Bericht zum Thema der Sicherung landwirtschaftlichen Kulturlandes veröffentlicht. Ich bin mir bewusst, dass für die Landwirtschaft jede verlorene Hektare schmerzhaft ist. Trotzdem dürfen wir die Verhältnisse nicht aus den Augen verlieren. Die GPK des Nationalrates hat nämlich festgestellt, dass jährlich 3400 Hektaren Kulturland an Siedlungen und Infrastrukturen verlorengehen. Das waren in den letzten 25 Jahren knapp 86 000 Hektaren. Die GPK hat auch festgestellt, dass weitere 2000 Hektaren bis Ende des Jahrhunderts für den Gewässerschutz verlorengehen. Es geht also pro Jahr mehr Kulturland an Siedlungen und Infrastrukturen verloren als für den Gewässerschutz in den nächsten 50 Jahren. Das ist nicht meine Aussage, das ist die Aussage der GPK.

Sie kennen die Geschichte dieses Gesetzes. Der Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser", die 14 000 Kilometer Fliessgewässer revitalisieren wollte, wurde damals im Ständerat erarbeitet. Wahrscheinlich war niemand dabei, der heute auch noch hier sitzt. Das verpflichtet uns noch nicht zu allem, aber es ist doch eine gewisse Verpflichtung. Der Ständerat hat dazu beigetragen, dass es zu diesem Kompromiss kam. Erste Vorstösse, die verlangten, dass dieses Gesetz geändert wird, wurden schon eingereicht, als noch keine Verordnung verabschiedet war, kurze Zeit nachdem das Gesetz in Kraft war. Auch erste Standesinitiativen wurden bereits eingereicht, als diese Verordnungen noch nicht erlassen waren. Der Nationalrat ist sofort eingeknickt und hat alles angenommen, was da an Motionen und Standesinitiativen eingereicht wurde.

Der Ständerat war in den vergangenen Jahren diesbezüglich ein Hort der Standhaftigkeit. Ich bin seit vier Jahren in der UREK. In mindestens jeder dritten Sitzung haben wir uns mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben nicht nichts gemacht. Auch ich hatte am Anfang den Eindruck, die Bundesverwaltung gehe die Sache zu wenig pragmatisch und zu wenig lösungsorientiert an. Das hat dazu geführt, dass wir in der UREK immer einen oder zwei dieser Vorstösse pendent hielten, sodass sie als Damoklesschwert über dem Thema schwebten und wir Druck machen konnten. Wir haben einzelne Punkte aus den Standesinitiativen aufgenommen und diese dann in eigene Vorstösse gekleidet. Diese Vorstösse wurden angenommen und in der Zwischenzeit auch zum Teil bereits umgesetzt. Wir haben Druck gemacht auf die BPUK, auf die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz und auf die Bundesverwaltung, damit diese Lösungen finden. Wir haben Fortschritte erzielt: Es wurden Merkblätter erarbeitet. Teile dieser Merkblätter wurden bereits oder werden noch in die Verordnung übernommen. Es wurden klar Fortschritte erzielt.

Wenn jetzt der geschätzte Herr Kommissionssprecher sagt, die Mehrheit habe den Eindruck, das Problem liege beim Vollzug, so stellt sich die Frage, warum man dann das Gesetz ändern will. Die Motion Müller Leo will das Gesetz ändern. So kann man gesetzgeberisch nicht tätig sein. Wenn der Nationalrat Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Stabilität geringschätzt, dann müssen wir doch als Kammer der Kantone diese Werte noch hochhalten.

Ihre UREK hat einen anspruchsvollen Prozess mit den Kantonen losgetreten. Die BPUK hat insgesamt gute Arbeit geleistet. Wir haben Fortschritte erzielt. Wir sind - das gebe ich zu - noch nicht überall dort, wo wir sein müssten, aber wir sind auch noch nicht am Schluss des Prozesses. Es besteht jetzt keine Veranlassung, plötzlich die Richtung zu wechseln, nach vier Jahren und nachdem wir immer gesagt haben, dass es in diese Richtung gehen müsse. Wir können jetzt nicht einfach in die andere Richtung gehen. Das kann nicht sein. Da müssen sich nicht nur die damaligen Initianten betrogen fühlen, sondern auch die Kantone, die mit uns zusammengearbeitet haben. Entsprechend haben Sie auch dieses Schreiben der BPUK erhalten, das eindringlich darauf hinweist, dass jetzt keine weiteren Vorstösse angenommen werden sollen und dass jetzt endlich Rechtssicherheit geschaffen werden müsse. Auch ich bin dieser Meinung.

Aus diesen Gründen müssen wir diesen Vorstoss ablehnen. [PAGE 1169]