AB 191980
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Die UREK unseres Rates hat die am 19. März 2015 von Nationalrat Daniel Fässler eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 17. November 2015 beraten; Sie haben einen entsprechenden Bericht erhalten. Die Motion fordert den Bundesrat auf, bei der Ausgestaltung und Umsetzung der NFA-Programmvereinbarungen Wald für die Periode 2016-2019 verschiedene Forderungen zu berücksichtigen; ich verweise Sie auf die Ziffern 1 bis 7 auf Seite 2 des Berichtes. Die Ziffern 4, 6 und 7 betreffen den Entwurf zur Änderung des Waldgesetzes, namentlich die Bestimmungen zur Klimaanpassung und zur Holzförderung, die Beratung der Waldeigentümer durch die Forstdienste sowie die Beteiligung der Waldeigentümer an der Aushandlung und Umsetzung der Programmvereinbarungen.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 20. Mai 2015 denn auch, die Ziffern 4, 6 und 7 der Motion anzunehmen, die Ziffern 1, 2, 3 und 5 hingegen abzulehnen, und zwar, zusammengefasst, mit folgender Begründung: Die Berechtigung der in den massgebenden Ziffern genannten Forderungen sei erkannt worden; entsprechend werde bereits an der Umsetzung gearbeitet. Bei den Programmvereinbarungen und in der Finanzplanung seien verschiedene der geforderten Massnahmen eingeplant oder bereits realisiert. So sei auch der in Ziffer 7 geforderte gebührende Einbezug der Waldbesitzer bei der Aushandlung und Umsetzung der Programmvereinbarungen bereits heute gewährleistet.
Der Nationalrat ist als Erstrat in seinem Beschluss vom 19. Juni 2015 dem Antrag des Bundesrates einhellig gefolgt und hat die Ziffern 4, 6 und 7 angenommen, die Ziffern 1, 2, 3 und 5 hingegen ebenso klar abgelehnt.
Unsere Kommission anerkennt den Handlungsbedarf. Vor allem ist es eine Tatsache, dass die Forstwirtschaft zurzeit in besonderem Masse unter der Frankenstärke leidet und dass daher immer grössere Waldflächen sich selbst überlassen werden. Demzufolge ist es sicher richtig, dass bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Programmvereinbarungen Wald für die Periode 2016-2019, welche die Ziele der Kantone definieren und die Subventionen des Bundes festlegen, einige der in der Motion erwähnten Aspekte speziell berücksichtigt werden.
In diesem Kontext hat die Kommission die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. Mai gemachten Ausführungen diskutiert und im befürwortenden Sinne zur Kenntnis genommen. Demzufolge beantragt Ihnen unsere Kommission ohne Gegenstimme, dem Nationalrat zu folgen und die Ziffern 4, 6 und 7 der Motion anzunehmen.