Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-07
Wortprotokoll
Bereits seit Dezember 2013 führt die Europäische Union einen Dialog zur Visaliberalisierung mit der Türkei. Es geht dabei um Kurzzeitvisa, welche den Aufenthalt im gesamten Schengen-Raum für maximal 90 Tage über einen Zeitraum von 180 Tagen zulassen. Eine Aufhebung der Visumpflicht kann erst in Betracht gezogen werden, wenn gewisse Kriterien bezüglich Grenz- und Migrationsfragen, Dokumentensicherung, öffentliche Ordnung und Wahrung der Grundrechte erfüllt sind. Gemäss dem letzten Evaluationsbericht der EU vom Oktober 2014 sind zahlreiche dieser Auflagen noch nicht erfüllt. Liegt ein entsprechender Antrag der Europäischen Kommission auf Visabefreiung vor, werden die Mitgliedstaaten sowie die an Schengen assoziierten Staaten in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen konsultiert. Zu diesem Zeitpunkt wird die Schweiz gemäss ihren Schengen-Mitspracherechten Stellung zur Visaliberalisierung für die Türkei nehmen können.
Eine umfassende Erfüllung der genannten Kriterien zur Aufhebung der Visumpflicht ist aus Sicht der Schweiz von zentraler Bedeutung. Um die Türkei von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte zu befreien, muss die EU eine Verordnung anpassen, welche die visabefreiten Drittstaaten auflistet. Diese Anpassung würde eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes darstellen, welche die Schweiz gemäss Schengen-Regel übernehmen müsste.